Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

194

Michts  desto  weniger  haben  Se.  Köͤnigt.  Majestaät,  geleitet  durch  die
gnaͤdige  Ruͤcksicht,  welche  Sie  immer  darauf  zu  nehmen  geneigt  sind,  daß  Alles  vermieden
  werde,  wodurch  die  Stände-Versammlung  compromittirt  werden  könnte,  ausdrücklich
  befohlen,  daß  Se.  Furstl.  Gnaden,  aus  Peranlassung  Hochdero  gestrigen
verehrlichen  Zuschrift,  auf  diesen  Stand  der  Verhaältnisse  noch  insbesondere  aufmerksam
  gemacht  werden  sollen.  .

Indem  der  Unterzeichnete  sich  hiermit  der  allerhöchsten  Anfträge  entledigt,  benußt
er  diese  Gelegenheit)  Sr.  Fürstl.  Gnaden  die  Vorsicherung  seiner  ungeheuchelten
verehrungsvollen  Gesinnungen  zu  erneuren.

Sich  damit  2c.  Stuttgert,  den  zg.  März  1877.

Von  der  Lühe.
II.

Note  des  Fürsten  v.  Waldburg-Zeil-Trauchburg,  an  den  Staatsminißer  von  der  Lühe,
vom  12.  April  1817.
Eurer  Ercellenz  habe  ich  die  Ehre,  Nachricht  zu  geben,  daß  morgen  Vormittag
10  Uhr  sich  die  Stnde  in  einer  außererdentlichen  Sitzung  versammeln  werden,  um
ausschließend  ssch  über  den  Gegenstand  der  gegenwärtigen  Fruchttheurungs=  Angelegenheit
  zu  berathschlagen.  Sich  damit  2½c.  Stuttgart,  den  13.  Ap###  2627.
Fürst  von  Walburg-Zeil-Trauchburg,
Präsident.

III.

Note  des  Staaks=  und  Justiz-Ministers,  Gcheimen-Raths  von  der  Lühe,  an  den  Fürsten  von
Waldburg-Zeil-Trauchburg,  als  Prásidenten  der  Stiände-Versammlung,  vom  11.  April  1817.

Auf  die  heutige  verehrliche  Note  Sr.  Frstl.  Gnaden,  des  Hr.  Fürsten  v.  Waldburg-Jeil-Trauchburg,
  hat  der  Unterzeichnete  die  Shre,  Sr.  fürstlichen  Gnaden  ergebenst
zu  erwiedern,  daß,  da  der  Gegenstand  der  auf  morgen  angek  Undigten
  Sihung  der  Stände-Versammlung  mic  dem  in  der  dis
seitigen  Note  vom  29.  v.  M.  erwáhnten,  noch  nicht  gehobenen
Anstande  durchaus  in  keiner  Beziehung  steht,  und  vielleicht  manche
der  Versammlung  zu  ertheilenden  Notizen  über  die  bisherigen  Maaßregeln  und  die
Anusschten  der  Regierung  in  der  zu  berathenden  wichtigen  Landes=  Angelegenheit  für
die  Sache  selbst  von  erheblichem  Nutzen  seyn  können)  die  Köoniglichen  Geheimen=NRäthe
  kein  Bedenken  finden,  der  morgenden  Sibung  anzuwohnen.  Der  Unterzeich
nete  benuszt  diese  Gelegenheit,  Sr.  Füestlichen  Gnaden  die  Versicherung  seiner  aus—
gezeichnetesten  Hochachtung  zu  erneuern.  Stuttgart)  den  232.  April  1617.

Von  der  Lühe.