Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

 

K.  K.  Oestreichsche  und  Kremnitzer  Doppel-Dukaten

K.  Dänische  und  Mecklend.  schwere  Dukaten  zu  21  Krt.

1  Gru.  fen

Anmerkungen.

)  Die  kleinsten  Münzsorten  werden  nur  in  geringern  Summen,  und
sogenannte  Scheidemünzen  nur  zur  Ausgleichung  der  Zahlungen
angenommen.

2)  Die  nicht  coursmäßigen  oder  zu  schlechten  Münzstücke  werden  nach
Gepräge,  Jahreszahl  rc.  in  jedem  Zollbüreau,  mittelst  landesherrlicher
  Verordnung  und  bffentlichen  Anschlags  genauer  und
mglichst  vollständig  angegeben  werden.

 

 

Rthlr.

6

2

 

In  Konv.  Geld.
Grs#f.

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81  —

 

No.  4.