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Dd0 erledigee Oberumgelder, Amt im Cameral= Bezick Lorch, dem vormaligen Feld=
webel Messch von Löchgqu zu übertragen; ferner . «'
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Ftei»6»,hkksqiytxidwafkgzmpegPensionsstanv-zu"·-ver[ezen,··tmd«s"»"
die hiedurch erledigte Oberumgelders, und Oberaceisers, Stelle in dem Cameralbe=
zirk Friderichshafen dem bisherigen Grenzzoller Veyhelmann won Nonnenbach, Ober-
amts Tercnang, zu übercragen, sofort '
den vormaligen Lieurenanc v. Lerchgeßner von. Weingarten zum Grengzoller in
Nonnendach zu æernennen. « · »« ..,.» ,
Se. König!. Masjj. haben vermög allerhöchsten Referipes- vom 3. Jau. die erledig-
te katholische Pfarrei Grünmertstetten, Oberames Horb dem bisherigen Pfarrer in Am?
richshausen, Oberamts Künzelsan) Joseph Baumeister, und.
vermög allerhöchster Resolution vom 5. Jan. die erledigte Caplanei in Unceraili#=
gen, Oberamrs Tettnang, dem Vicar, Thomas Schweizer zu Wiesenstetten zu über-
tragen allergnddigst geruht., 6 « -« .
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»Ihr-mütterliche·Tbejlnahpne-am-.WohcverWaiseI,.dutch-emhöchsthuwkeichesGeschenk
von hundert und fünf und sechzig Gulden dargelegt. Ehrfurchtsvollster Dank da-
fuͤr der wahrhaft großen Wohlthaͤterin! Dle Vorsteher des K. Waisenhauses.
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17. s - , . - .:, „ .
Nachdem nunmeht bie Zahl berjenigen, in den Feldrügen 3813. 1813. 1814 und
1315 verwunderen Königl. Krieger, welche an die für sie bestimmte freiwilligen Beiträge
Ansorache machen können, von der dazu niedergesezten Commissson genau liquidirt, und
bierauf, nach den bei der ärztlichen Visstation vorgefundenen, mehr oder minder ungluk-
lichen Folgen der erlittenen BVerwundung?) in den von Seiner Majestät dem Köni-
gge vorgeschciebenen 4 Classen pflichtmißtg ausgeschieden war, wurde zu Vertheilung der
dispomblen Gelder an die hiezu Horhandenen 5765 Prätendenten geschricten, nach wel-
cher es
bie erste Classe * — 14 fl. 6 ke.
die zweite Classe — — fl. 24 kr.
die drite Classe — — 7 fl. 5 kr.
die vierte Classe. — – 4 fl. 4 kr.
berroffen har.
Das Publikum wird nun hievon mie dem Anfögen in Kenntniß geseze, daß bie-
Milit Sopital= Verwaltung dahier mit der Ausbezahlung der Gelder an die Präten-
denten, oder deren Seben, beauftragt ist. «
Wobei noch weiter bemerkt. wird, daß der Antheil derjenigen Verwundeten, welche