Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

(  82  )

„33)  Verordnung

wegen  Anzeigeerstattung  bei  den  die  Ständemitglieder  betreffenden
Erledigungsfällen;

vom  Sten  Mai  1847.

D.  das  Ministerium  des  Innern,  wenn  ihm  nicht  diejenigen  in  den  öffentlichen  sowohl  als
Privatverhältnissen  der  Ständemitglieder  eintretenden  Veränderungen,  welche  die  Erledigung
einer  solchen  Function  herbeiführen,  in  Zeiten  bekannt  werden,  an  der  rechtzeitigen  Einleitung
der  deshalb  nöthig  werdenden  Wiederbesetzung  sich  behindert  findet,  so  sieht  dasselbe  sich  veranlaßt,
  hierdurch  die,  mit  der  Aufforderung  zu  deren  Erfüllung  verbundene  Erwartung  auszusprechen,
  daß  jedes  Mitglied  einer  der  beiden  Kammern  der  Ständeversammlung  und  jeder
Stellvertreter,  in  dessen  Verhältnissen  eine  Veränderung  der  obgedachten  Art  eintritt,  nicht
säumen  werde,  an  diejenige  Kreisdirection,  welche  nach  §  5  der  Verordnung  vom  6ten  April
1835  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt,  Seite  23  8)  oder  9§95  der  Verordnung  vom  7ten  März
1839  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt,  Seite  37)  für  die  betreffende  Wahl  die  competente  ist
und,  soviel  die  von  Sr.  Königlichen  Majestät  ernannten  Mitglieder  der  ersten  Kammer  betrifft,
  an  das  Ministerium  des  Innern  sogleich  Nachricht  davon  gelangen  zu  lassen;  auch
erhalten  sämmtliche  Behörden  hiermit  die  Anweisung,  wenn  eine  dergleichen  Veränderung
oder  ein  in  dieser  Beziehung  eingetretener  Todesfall  zu  ihrer  Kenntniß  kommt,  davon  der
betreffenden  Kreisdirection  und  beziehendlich  dem  Ministerio  des  Innern  unverweilt  Anzeige
  zu  machen.

Dresden,  am  Sten  Mai  1847.

Ministerium  des  Innern.
von  Falkenstein.  Kuhn.

 

’  34)  Decret
wegen  Bestätigung  der  Sparcassenordnung  für  die  Stadt  Wurzen;

vom  21sten  Mai  1847.

Wa,  Friedrich  August,  von  GOTTES  Gnaden  König
von  Sachsen  2c.  2c.  2c.

haben  auf  Vortrag  Unserer  Ministerien  des  Innern  und  der  Justiz  die  von  dem  Stadtrathe

zu  Wurzen  unter  Zustimmung  des  größeren  Bürgerausschusses  beantragte  Genehmigung  zu

Errichtung  einer  für  die  Stadt  Wurzen  und  deren  Umgebung,  insonderheit  für  alle  zum  Bezirke

  des  Landgerichts  Wurzen  gehörigen  Ortschaften  bestimmten,  den  Einlegern  gegenüber