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Individuum ein glaubwirdiges Zeugnih über seine moralisch gute Aufführung vorzuweisen hat, und
sich einer strengen Prüfung über seine Brauchbarkeit unterziehen muß. Den „:. May 1877.
Verwaltung der Königl. Gewehr-Fabrik.
Gros-Sachsen heim. Bis Montag den 10. May d. J. Vormittags d Uhr, wird man in
Folge allerhöchsten Befehls etlich und vierzig Stüf Wildbkute und einige Hirsch-Gewechte, unter
Vorbehalt der allerhöchsten Ratifikation, allhier im Aufßreich verkaufen, wozu die Liebhaber biemit
eingeladen werden. Den J0. April 1877. K. Oberforst= und Forst-Kassenamt am Strohmberg.
Tuttlingen. ODoe der Bestand des der Commun Mühlheim an der Donau, biesigen Ober-
amts, eigenthümlich zugehörigen Hosguts, Kraftstein, mit nächst Grorgis 1818. zu Ende geht, so ge-
denkt man bis Semstag den 31. Mai d. J. auf dem Rathbaus zu Mülbcim eine awerwärtige Ver-
lehung auf 5 ooer 9 Jadre, imn Weg des öffentlichen Aufstreichs, vorgunehmen, wobey sich die
bkiebbabe#r mit den erforderlichen Jeugnißen über ##re Landwirthschaftliche Kenntnisse, Prädikat und
Vermögen, Vormittags so Uhr einfinden wollen. Gedachtes Hofgut besteht aus einem Wohnge-
bäude, einer Scheuer samt 2 Stallungen, Biehhaus, Garten, 40 Ichrt. Akerseld in 3 Zelgen und
Mansmad Wiesen. Es bildet daselbe mit gebauten und ungebauten Allmondfeldern zeine eigene
arkung, worauf 250 Stük Hammel-Waar wohl ernährt werden können. Der neue Besländer
muß heuer schon die Winter-Gaat besorgen. Den :. Mai 1610. Königl. Oberamt.
Maulbronn.? Bis Samstag den 31. May d. J. von Vormittags 20 Uhr an, werden im
biesigen Kloster-Wirebshauß die Sommer= und Winker-Schaafwaiden von folgenden Ortschaften dis-
seitigen Oberumts, von Michaelis 2317. bis 1820 im Ausstreich verlichen werden. Die von Diesen-
bach, sie erträgt 160 Stük, woran die Bürgerschaft so Stük einschlagen darf, die von domereheim,
u 350 Stük und zwar: 200 Stük für die Commun und 150 Stük für den Beständer, die von
eldronn, zu 225 Stük und zwar: roo für die Bürgers#ast und 150 für den Beständer, die von
Enzberg, zu 250 Stük für den Beständer allein. Dieienige Liebhaber welche sich durch die erfor-
derliche Jeugniße legitimiren kör nen, werden eingeladen, der Verhandlung anzuwohnen. Den 12.
April 187. * Königl. Oberamt.
Neresbeim Ludwig Erbard, Gemeiner bei dem Khnigl. 2. Reuter-Regiment, von Baldern
gebürtig ist treuloser weise im Urlaub desertirt. Alle hoch= und Wobllöbliche Polizei-Behbrden wer-
den nun geziemend ersucht, denselben auf Betretten zu arretiren und an das dasige Oberamt wohl-
verwihrt einzuliesern. Den 30. April r8.7. Königl. Oberamt.
Kirchheim a. N. Der Kanonier Wilhelm Bandle von hier ist am 20. April d. J. aus dem
Urlaub desertirt. Es wird daher geziemend gebeten, auf demselben sahndeu, ihn im Betretungs-
Beute arretiren und dem Königl. Artillerie Commando in Ludwigsburg wohlverwahrt einlieferu zu
ssen. Dea 5. May 1877. Königl. Oberamt.
Nürtingen. Grafenberg. Der hienach signalfirte Philipp Euchner, ohne Profeßion, von
Grafenbera, ist wegen eines mit seinem Vater verübten Einbruchs und Diebstahls von Hauß ent-
wichen. Simtliche Polizei-Behörden werden daher ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf
Betreten arretiren, und wohlverwahrt der unterzeichneten Stelle, gegen Kostenersaz einliefern zu lal-
sen. Signalenent. Cuchner is ungefähr 5 ½ Schuh groß, 16 Jahr alt, und hat ein blalch
rundes Gesicht, draune halbgelbe Haare, bey dem Entweichen ist er bekleidet gewesen, mit einer
scewarze Budel-Kappe, einem schwarzschekigten Halstuch einem gelbschekigten Wams und Weste, schwar-
Un, schon etwas abgetragenen Hoßen, schwarzen Strümpfen, und ein paar alten Schuhen mit
Schnallen. Den 20. April 1817. « Koͤnigl. Oberamt.
Kirchbeim u. T. Deo der unter dem Koͤnigl. Infanterie Regiment Nro. 9. Jaͤger Koͤnig ge-
ftandene Unterartzt, Carl Ehrilian Beutenmüller von hier, aus dem Russischen Feldzug von 18:2.
picht wieder zuruͤkgekommen, und also zu Folge des General Rescripts vom 38. Februar d. J. für
Los anzunehmen istz so werden alle diejenige, welche noch aus irgend einem Grund eine Forderung
en den Beutenmüsler zu haben glauben, oufgesorderk, solche längstens innerbalb 6 Wocken depm
biergen Waisengericht eing#geben, oder aber sich u gewärtigen, daß nach Verfluß dieses Termins