Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro.  1.  1317.  1
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  4  Jan.

 

Stuttgart,  den  31.  Dec.  1816.

Se.  Königl.  Majest.  haben  bei  Organisation  des  Oberst-Kammerherrn"  Stabs.
tu  verfügen  geruhr,  daß  unter  den  Befehlen  des  Oberst-  Kammerherrn,  der  erste  Ceremonmtenmeister
  stehen,  und  diesem  zwei  Ceremonienmeister,  wozu  immer  die  zwei  wirkliche
dienstleistenden  Kammerherrn  zu  bestimmen  fsind)  zugeordnet  werden  sollen.

Die  eine  dieser  lezt  genannten  Stellen  ist  dem  Kammerherrn  Grafen  v.  Leutrum
gnddigst  übertragen  worden.

Ferner  haben  Allerhöchstdieselben  für  den  gewöhnlichen  Dienst  ausser  den  erwähnten
  beiden  Kammerhern  deren  noch  Vier  weiter  ernannt,  und  als  solche  ·

den  Chef  von  der  Section  des  Salinen-Wesens  v.  Herda,

den  vormaligen  Obersten  v.  Lindenau,

den  Ober-Regierungs-Rath  v.  Soden,  und

den  Ober-Regierungs=  Rarth  v.  Wöllwarth
bestimmt.

.Als  dienstleistende  Kammerherrn  bei  der  Königin  Noettée  sind  gnädigst  ernannt:
der  Geheime  Legations-Rath,  Graf  v.  Mülinnen,  und

der  Ober=  Finanz"  Rath  v.  Werneck,
und  eben  so  bei  der  verwitweten  Königin  Majestaͤt:

der  Schloßhauptmann  von  Wechmar,  und

der  Generalmasor  von  Bünau.

Sodann  sind  die  bisherigen  Kammerjunker:  Ober-Polizei-Rach,  Graf  v.  Secken,
dorff,  Stallmeister  v.  Kniestede  ate,  v.  Gaisberg,  vormals  Obet-  Justizrach,
und  Forst-  Asessor  v.  Phull,  Rippur  zu  Kammerherrn  befördert  worden.

Köônigl.  Ober,  Hofrath.

Verordnung  in  Betreff  der  Bittschrifren  und  anderer  Eingaben;  d.  d.  2  Jan.  1517.
Da  man  wahrzunehmen  gehabt  hat,  daß  die  längst  bestehenden  und  von  Feit  zu