Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 1. 1317. 1 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 4 Jan. 
  
Stuttgart, den 31. Dec. 1816. 
Se. Königl. Majest. haben bei Organisation des Oberst-Kammerherrn" Stabs. 
tu verfügen geruhr, daß unter den Befehlen des Oberst- Kammerherrn, der erste Cere= 
monmtenmeister stehen, und diesem zwei Ceremonienmeister, wozu immer die zwei wirkliche 
dienstleistenden Kammerherrn zu bestimmen fsind) zugeordnet werden sollen. 
Die eine dieser lezt genannten Stellen ist dem Kammerherrn Grafen v. Leutrum 
gnddigst übertragen worden. 
Ferner haben Allerhöchstdieselben für den gewöhnlichen Dienst ausser den er- 
wähnten beiden Kammerhern deren noch Vier weiter ernannt, und als solche · 
den Chef von der Section des Salinen-Wesens v. Herda, 
den vormaligen Obersten v. Lindenau, 
den Ober-Regierungs-Rath v. Soden, und 
den Ober-Regierungs= Rarth v. Wöllwarth 
bestimmt. 
.Als dienstleistende Kammerherrn bei der Königin Noettée sind gnädigst ernannt: 
der Geheime Legations-Rath, Graf v. Mülinnen, und 
der Ober= Finanz" Rath v. Werneck, 
und eben so bei der verwitweten Königin Majestaͤt: 
der Schloßhauptmann von Wechmar, und 
der Generalmasor von Bünau. 
Sodann sind die bisherigen Kammerjunker: Ober-Polizei-Rach, Graf v. Secken, 
dorff, Stallmeister v. Kniestede ate, v. Gaisberg, vormals Obet- Justizrach, 
und Forst- Asessor v. Phull, Rippur zu Kammerherrn befördert worden. 
Köônigl. Ober, Hofrath. 
Verordnung in Betreff der Bittschrifren und anderer Eingaben; d. d. 2 Jan. 1517. 
Da man wahrzunehmen gehabt hat, daß die längst bestehenden und von Feit zu