Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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machen, damie diese über die Nochwendigkeit und Zwekmäsigkeit ihrer Fortdauer zu 
erkennen vermöge. , »,»-, 
UGegeamäktigeVekordnungsindetihreAnwendungaufqllknojchbpsteheuden 
undkünftigniederzusezenvenCommifsionen,auchaufdiejeuige,welcheberettsaufges 
löstwordensinv,oderaufgehdcthaben,ohnedaßbishervieActenübekgebenwoks 
degxdcikem !½ . « 
B5B) Fuͤr die genaue Beobachtung dieser Vorschriften ist der Vorsizende jeder Com 
mission, so wie der derselben beigegebene Secretär oder Actuar besondees- verant- 
wortlich. Stuttgart den z7. August 187). 
Königlicher Geheimer Nath. 
Umgelds = Sachen betreffend. 
Da nach der Verordnung vom 27. Juni dieses Jahrs die Umgelds= Paten- 
tissrung der Branntwein= und Elsig= Commerzienten in dem gegenwärtigen Mo- 
nat aufs neue p. Martini 1817/18) und ohne die damit sonst in Verbindung ge- 
sezte Handwerks= und Handels-Aceise-Classisscation vorzunehmen ist, was mithin von 
den Cameral= Verwaltern, Ober- und Unter-Umgeldern und einer Urkunds, Person 
seden Orts, auch dem Stadtschreiber als AUctuar) ohne Beiziehung der Ober= und 
Unter= Ucciser geschehen kann;. so wird den Cameral-Beamten und Ober-Umgeldern 
dermalen die Besorgung dieses Geschäfts auf die gedachte Weise und mic dem An- 
hang aufgegeben, bei der ganzen Verhandlung die besondere Instruktion vom 3. Mai 
1815 im Auge zu behalten. Den z. Sept. 1677. Sektion der Steuern. 
Erketaisse des Königl. Oberlustih-Colleglums. 4 
1) Auf erhobene Wechselklage des Isaar Levi von Stuttgark, wider den Ober- 
sten und Regiments: Commandeur, Carl v. Seeger, wurde lezkerer zu Bezahlung 
der eingeklagten Summe nebst Zinsen für schuldig erkannt. Stutegart den 6. Aug. 
1817. 6 » « 
-)·JndekRechtssacheetsterJnstanz,zwischenFridekikeBühkmaier,gebotne 
von Tanhausen, cum cur. leg. zu Mönchsroth im Königreich Baiern, L Niin, Produ, 
dtentin, sodann der Freyherrlich Philipp Carl Fried. v. Thanunhausenschen Debit- 
Masse-Curatel, und insbesondere den Erben der verstorbenen Generalin v. Wernek, 
Producten) wurde erkannt) daß das angesprochene Absonderungerecht nicht Statt 
stude. Stuttgart den 9. August 1877. *ê½ 
5) In der Mppellations Sache von dem OAericht Ulm, zwischen den Gebrü- 
dern Kindervater daselbst, Bekl. AN##en an einem, und den Johann Martin Herlen- 
schen Relikten in Straßburg) Kl. Aten, am andern Theil, peto locau conduct. wurde 
die Urthel voriger Instanz bestätiget. Stuttgart den 11. August 187). » 
..H)AufdievsnTobiasLeibhersqudrmgeninseinerLosusgsstreitigkeitwider 
Michael Hezel daselbst erhobene Richtigkeitsflage gegen das Erkenntniß des OAB. 
Sulz, wurde dasselbe wegen Inkompecenz des Gerichts als nichtig aufgehoben. 
Smtszar den 16. August 1817.
	        
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