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machen, damie diese über die Nochwendigkeit und Zwekmäsigkeit ihrer Fortdauer zu
erkennen vermöge. , »,»-,
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undkünftigniederzusezenvenCommifsionen,auchaufdiejeuige,welcheberettsaufges
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B5B) Fuͤr die genaue Beobachtung dieser Vorschriften ist der Vorsizende jeder Com
mission, so wie der derselben beigegebene Secretär oder Actuar besondees- verant-
wortlich. Stuttgart den z7. August 187).
Königlicher Geheimer Nath.
Umgelds = Sachen betreffend.
Da nach der Verordnung vom 27. Juni dieses Jahrs die Umgelds= Paten-
tissrung der Branntwein= und Elsig= Commerzienten in dem gegenwärtigen Mo-
nat aufs neue p. Martini 1817/18) und ohne die damit sonst in Verbindung ge-
sezte Handwerks= und Handels-Aceise-Classisscation vorzunehmen ist, was mithin von
den Cameral= Verwaltern, Ober- und Unter-Umgeldern und einer Urkunds, Person
seden Orts, auch dem Stadtschreiber als AUctuar) ohne Beiziehung der Ober= und
Unter= Ucciser geschehen kann;. so wird den Cameral-Beamten und Ober-Umgeldern
dermalen die Besorgung dieses Geschäfts auf die gedachte Weise und mic dem An-
hang aufgegeben, bei der ganzen Verhandlung die besondere Instruktion vom 3. Mai
1815 im Auge zu behalten. Den z. Sept. 1677. Sektion der Steuern.
Erketaisse des Königl. Oberlustih-Colleglums. 4
1) Auf erhobene Wechselklage des Isaar Levi von Stuttgark, wider den Ober-
sten und Regiments: Commandeur, Carl v. Seeger, wurde lezkerer zu Bezahlung
der eingeklagten Summe nebst Zinsen für schuldig erkannt. Stutegart den 6. Aug.
1817. 6 » «
-)·JndekRechtssacheetsterJnstanz,zwischenFridekikeBühkmaier,gebotne
von Tanhausen, cum cur. leg. zu Mönchsroth im Königreich Baiern, L Niin, Produ,
dtentin, sodann der Freyherrlich Philipp Carl Fried. v. Thanunhausenschen Debit-
Masse-Curatel, und insbesondere den Erben der verstorbenen Generalin v. Wernek,
Producten) wurde erkannt) daß das angesprochene Absonderungerecht nicht Statt
stude. Stuttgart den 9. August 1877. *ê½
5) In der Mppellations Sache von dem OAericht Ulm, zwischen den Gebrü-
dern Kindervater daselbst, Bekl. AN##en an einem, und den Johann Martin Herlen-
schen Relikten in Straßburg) Kl. Aten, am andern Theil, peto locau conduct. wurde
die Urthel voriger Instanz bestätiget. Stuttgart den 11. August 187). »
..H)AufdievsnTobiasLeibhersqudrmgeninseinerLosusgsstreitigkeitwider
Michael Hezel daselbst erhobene Richtigkeitsflage gegen das Erkenntniß des OAB.
Sulz, wurde dasselbe wegen Inkompecenz des Gerichts als nichtig aufgehoben.
Smtszar den 16. August 1817.