Nro. 55. 15 91 7. 455
Königlich-Württembergisches
Stagts= und Regierungs-Blakt.
Dienstog, 9. September.
Koͤnigliches Rescript, das Ausschreiben der Jahrssteuer 1813 betreffend, dd. 4 Sept. 1877.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Unser Finanz-Minister hat Uns den Entwurf des Finanz-Stat für das Etats-
Jahr von Georgii 1813 vorgelegt.
Wir haben diesen Entwurf einer eigends niedergesetzten Commission zu genauer
Durchsscht und Prüfung übergeben. Das Resultat vieser Prüfung ist in Unterem
Geheimen-Rathe vielseitig erörtert und Uns vorgelegt worden, und Wir haben
bierauf den Finanz= Stat für das laufende Jahr sanctionirt.
v Auf diesen Etat ist zu Bestreitung des Staats-Aufwands die bisherige Jahres-
Steuer-Summe von a/400) Oco fl. gebracht worden, und es ist überdieß nothwen-
dig, doß der Staatskasse die noch in keinem Erat aufgenommenen Kosten der Stände=
Verlammlung ersest werden.
Wir haben es Uns seit dem Antritt Unserer Regierung zum Geseß gemacht, die
Lasten Unserer Unterthanen zu erleichtern, und das Abgaben= System zu mildern,
wo Wir nur immer konnten, die Ausgabeu da einzuschränken, wo die Bedürfnisse des
Staats es irgend zuließen, zugleich aber auch für die verschiedenen Zweige der Staats-
Verwaltung hinreichende Fonds zu bestimmen, ohne welche der Zweck derfelben nicht
erreicht werden konnte Schon unter der Regierung Uusers Herrn Vaters, des
verewigten Königs Masestät und Gnaden, hatten von den während der Kriegszei-
ten eingeführten Abgaben, ohngeachtet die Foigen des Kriegs noch zum Theil fort.
dauerten) nicht nur diesenigen) welche durch den Krieg unmittelbar veranlaßt wor-
den waren aufgehört, sondern es wurden auch andere Abgaben, namentlich die Na-