Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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’U·)«f1sttste-MkbehetdenPryvimiqldsoltegtkwgieichesSeikifeqythMStich- 
rei auf der Patte; · » ’Ä’ 
e.) fuͤr die Assessoren und den Kanzleivorstand, eine schmale Streife auf dem 
Kragen und um den Aufichlag; ««·«««·"· "" 
.) für die Sekretdrs, Registratoren und für die Rechnungs-Revisoren, eine 
gleiche Streife blos auf dem Kragen; " · «" «" 
F.)szkdie»Buchhqltc-,r.,·KanzelliscnudRechgungOPxohaxoxmendlich«spllpie 
Dienijkletduugmeinemeinfachen·lpifo«rmp-Frqck·vondünkelblvurmTuche 
wit Wappenknôpfen, ohne farbigen Kragen und Aufschlage, mit weißen 
Unterkleidern bestehen, hie lehte unter g. begriffene Classe gber keine 
Degen rragen. "" * 
.4. 
Fuͤr das Forst-Personal bei der echice Stel- und bel den Provinzial-CTollgien 
bestimmen Wir die nähmliche lniform von donkfelsrümer arbe in der Ate, daß 
oS.) der Director und die Mieglieder de Ober-Forst, Raches die nähmliche Sticke, 
rei, wie jene del den übrigen Central Stellen; ·"·«"« 
ö.)dies«wczd--0be·c-Forsbn"ei’tetabpespie-nähmliche"·brette·»Stickerei,wiedie 
RäthebeidiesenCemraliallem-Mordanstatt-NoDegen-«eimnshikschfäase«t 
tragen, und daß die Roͤcke unten gufgeschlagen seyn sollen. 
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Sinschtlich auf das Cassen= Personal sollen, und zwar die Directoren) die Ein- 
mehlner und die Jahlmeister bei der Eimats- Haupf-Casse und #ei Der Staats-Schul, 
den-Casse, gleiche Amtskleidung, wie die Dircctoren und Räthe bei den Central, 
Stellen, die Controseure, wie die Räthe bei den Provinzial= Collrgienz vas übrige 
Personal aber diesenige Dienstkleidung tragen, welche vorstehend in dem F. 3. für 
diejenigen Beamten, mit welchen dieselben dem Grad nach rangiren) vorgeschrieben 
ist; dir Kreiseinnehmer und Controleure hingegen) die ernere — sene der Assessoren) 
und leßztere — sene der Sekretärs. 
. 6. 
Sanirtliche Staatsdiener sollen in den Sitzungen, sodann in allen Fallen, 
wo dieselben vor Unserer höchsten Person oder in einem amtlichen Verhältnisse er- 
scheinen) so wie überhaunt pei allen dffentlichen Veranlassungen in dem vorgeschrie“ 
benen Amtskleide gekleidet seyn, Segeben“ Stuttgatt den 16. Nov. 1817. 
***b i e m. « 
Auf Befehs des Königs: . 
Auf Befehl des der Staats, Sekretär) 
Vellnagel. 
Versonal-Olanisation des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. Vom 16. Nov. 187y. 
Wilheim, 
won Bottes Gnaden Koͤnig von Wuüͤrttemberg, 
Wir haben in Unserem Edikt vom heutigen, in Betreff der Organisation der 
Ver valtungs. Behoͤrden, d. 70 ausgesprochen, daß mit dem Departement der aus- 
waͤrtigen Angelegenheiten die Ober-Aufsicht uͤber' das Koͤnigl. Archiv, und die bis 
verige Section der Lehen vereiniget werde) und bestimmen andurch in Abssccht auch
	        
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