Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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ordnet haben, daß von einer eigenen hiezu ernannten Commission uͤber alle diejenigen 
Zahlungs--Ruͤkstaͤnde, welche bei den verschiedenen bisher mit dem Hof in näherer Be- 
miehung gestandenen Cassen haften, eine genaue Liquidation vorgenommen werden soll, 
so werden hiemit alle etwaige Gläubiger 
1) der Gewoͤlbs-Verwaltungs- Casse, 
2) der Hof-Oekonomie-Casse, 
3) der Marstalls-Casse, 
4) der Bau: und Garten Casse zu- Stuttgarc, 
5) der Bau= und Garten= Casse zu Ludwigsburg, Jund 
6) der Theater Cosse, 
deren Forderungen nicht bereits auf die allgemeine Staats, Schukdenzahlungs-Casse spe- 
eiell übernommen worden und) und von dieser verzinßt werden, hiemit aufgerufen, ihre 
Ansprüche se nach den betreffenden Calsen abgesondert, entweder schriftlich unter der Ad= 
dresse der unterzeichneten Cemmissson, oder persönlich in dem hiezu bestimmten Lokal in 
dem Erdgeschoße des Vorderhauses im Herzegl. Leuisschen Palais mit deu erforderli- 
een Belegen) oder unter Beziehung auf bereits früher übergebene Rechnungen und Be- 
weis Urkunden, um so mehr innerhalb Vier Wochen von heute an einzugeben, als 
sie es sonst sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie bei den für die Berichcigung jener 
Rüestände zu treffenden Einleicungen nicht berüksschtigt werden würden. Stuttgart, den 
2#.. Dec. 1816. Königl. Hof-Liquidations Commissson. Freiherr v. Maucler. 
. v. Wullen. 
Rechts-Erkennuisse des Kön. Oder-Justiz.= Colleglums. 
1) Jn Sachen erster Instanz zwischen Staatsminister, Grafen v. Normann Ehren- 
fels, Kl. und Wiederbekl., und Königl. Ober-Finanz-Kammer, Section der Krondo= 
mainen, Bekl. und Wiederkl., wechselseitige Ansprüche zwischen dem Lehnherrn und Le, 
hemann betreff., wird in der Vorklage theils condemnatorie, theils ablolutorie, in der 
Biderqage aber theils auf Beweis, ctheils absolutorisch erkannt. Stuttgart, den 11. 
ec. 1816. „ 
2) Die Aoppellations, Sache von Biberach zwischen Handelsmann Gottfried Schmid 
in Sbingen, Kl. Amen und Senator Franz. Joseph Anton Kloos zu Biberach, als Ad- 
ministrator der Kramer Michlerischen Debitmasse, Bekl. Acen, wurde nach eingekomme-= 
nem Gravatoriallibell wegen Mangels an Beschwerde durch Rescript von Amtswegen ver- 
worfen. Ibid. eod. · « 
3) In der Appellations-Sache von Stuttgart zwischen Johann Uebele in Ulm, Kl. 
IAnten, und Carl Siegele, Gastgeber allhier Bekl. Aten, Entschäbigung betr., wurde in 
Hinsiche der Appellations= Förmlichkeiten auf Beweis erkanne. Stuttg, den # 1. Dec. 1816. 
4) Die Dedbitsache des verstorbenen Königl. Ritemeisters Freiherrn Carl v. Schuͤtz- 
Mlummern, und ebento »« 
»S)dieDebitqngelsgenhcitdesseuxBruderiWilhelmsceihekrnv.Schützbabenun- 
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