27
Staats-Controle, welcher dieselbe nach Ablauf eines jeden Monats revidiren, und aus den
Reoisions-Protokollen und Situations-Etats dieser Casse, verglichen mit jenen der übri-
gen Cassen, die Haupt-lebersicht des Staats-Haushaltes, in so welt dieser sch In Jab-
len aufldst, anfertigen läßt, und Uns vorzulegen hat.
F. 58.
Wir stellen die Krel-Cassen unter die Curakel der Finanz-Kammern, welche
dieselben am Schlusse eines jeden Monates durch einen Rath aus lhrer Ml#tte reoldiren
zu lassen, und die Reoisions-Protokolle nebst den Sü#uatlons-Etats jedesmal soglelch
an die Staats-Controle einzusenden haben.
sß. so.
Die für jeden Zwelg des Staats-Einkommens angeordneten Special-Cassen endlich,
sollen durch besondere Beamten, deren Bestimmung Wir Uns vorbehalten, reoidlrt,
und die Revisions-Protokolle nebst den Situatiens-Etats an die Finanz- Kammern, und
#von diesen, mit ihren elwalgen Bemerkungen begleitet, an die Staats-Controle einse-
sandt werden.
9. 60.
Wir werden über die formelle Eimichtung elner jeden Art von Rechnungen, über
die Art, wie die monatlichen Revisionen vollzogen, und wie die Siimations-Etats gefertigt wer-
den 1— die erforderlichen Instructionen ertheilen lassen, welche, so wie überhaupt die
vorstehend fär den Dienstgang erthellten Vorschriften die Rechnungs-Führer bel der
schwersten Verantwortlichkeit und unausblelblicher Ahndung, auf das genaueste zu befol-
gen, und worauf, daß eß geschehe, die mit der Aufsicht über ste beauftragten Kammern
und übrigen Behörden, bei gleicher Verantwortlichkelt zu halten haben.
F. 61.
Ausser den vorgenannten, thells Haupt= und Central-, theils Erhebe-Cafsen, sollen:
a) für die Verwaltung der Posten, eine Detail-Casse,
b) fär die Hüätten= un Salinen-Administ##ation, eine Betriebs-Cesse
4