Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 75. 1817. 815 
Königlich-Württembekgisches 
Staats= nnd Regierungs-Blakkl. 
  
Samstag, 15. December. 
  
Nach der Intention Se. Königl. Masestät soll längstens am 1. Jan. 
1818. eine, die eingekommenen Beschwerden berücksichtigende, Ordnungsliste der bei den 
verschiedenen Behörden Angestellten bekannt gemacht werden, und find sodann nach 
Maßgabe dieser Liste die Besoldungen nach dem festgesetzten Dienstalter klassenweise 
zu bestimmen, und seiner Zeit auszubezahlen. 
Auch wollen Se. Königl. Masestät, daß diesenigen Individuen, welche 
nach geschehener Bekanntmachung der erwähnten Ordnungsliste, der Bestimmung des 
achten Organisations,Edikts 9. 2. zu Folge, auf eine Ergänzungs- Pension Anspruch 
machen zu können glauben, sich deßhalb alsdann an das Königliche Finanz-Ministe- 
tium wenden, welches angewiesen worden ist, Allerhöchstdenselben biernächst in dem 
Königlichen Geheimen-Rath Vortrag zu erstocten. 
Indem die unterzeichnete Kommissson hiervon öffentlich Machricht gibt, sieht se. 
sich zugleich zu der Bemerkung veranlaßt) daß, um den erwähnten Allerhöchsten Be- 
fehl rücksichtlich der zu entwerfenden Liste der Diener vollziehen zu können, auf den 
Termist welcher durch die ôffentliche Bekanntmachung der unterzeichnet ssion vom 
d. M. für die Einreichung dersenigen Vorstellungen von Dienern Ae ist, die 
- auf die Anstellung derselben beziehen) streng Fehalten, und eine erst wach dem- 
selben einlaufende Vorstellung F nicht mehr beruͤcksichtigt werden wird. Stuttgart 
den 5. Dec. 16847. Koͤ nigl. Organisations / ollziehunss · Rommission. 
Maueler.
	        
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