Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

v 
II. Classe. 
1. Feyler. 
e. Diener-Personal. 
Aufwárter. 
Schall. 
Sein Gehalt ist schen bestimmk. 
1.. Studien= Rath. 
6 a. Direktorium. 
Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereits bestimmt. 
5. R äthe. 
1. Schübler. 
2. v. Werkmeister. 
3. Schwatb 
4. Flatt. 
5. Schedler. 
6. Jäger. 
Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. * 
Diejenigen Individuen die bei dem evangel. Conssstorium oder, bel dem Tathcl. Kirches- 
Rath und dem Studien= Rath zugleich Dienste leisten, beziehen nur den Gehalt der eine# 
Etelle, ohne für Versehung der andern eine Zulage ansprechen zu können. 
c. Expeditoren. 
1. Hezer. 
2. Stahl. 
Eie beziehen den Gehalt der Exweditoren der Gentral= Stellen 77. Gloffe. 
d. Kanzlist. 
Siegelen. » 
ErbezichtveaGchaltrerKavzellistendekCentfäkiSfelleåll.-ECM6« 
e. Diener-Personal. 
Aufwärter. 
ElsAPer. 
Sein Gehalt ist bereits bestimmt. 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.