Mro. lo. 1317. 77
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches
Staats-und Regitrungs-Blatt.
Samstag, 15 Febr.
Wege# des den einzelnen Oberämtern Pachtweise überlassenen Rechts nach Salpeter zu graben:
Da die Königl. Ober- Finanz, Kammer sich entschlossen hat, für den Zeicraum von
Georgil 1816 bis 1822. das Recht, nach Salpeter zu graben, den einzelnen Oberämrern
Pachtweise zu überlassen, und zu diesem Ende von den betreffenden Königl. Cameralbe=
amten den Oberamts-Vorstehern bereies Anträge gemacht worden sind; so sieht man sch
veranlaßt, im allgemeinen bekannt zu machen, daß es den Vorstehern eines jeden Ober-
amrs überlassen bleibe, den von den K. Cameralbeamten ihnen angebotenen Pacht nach
den örtlichen Verhältnissen zu prüfen, und, wenn sse denselben vortheilhaft für die Ober-
emts-Cerporation finden, den Vertrag ohne Vorbehalt der Genehmigung wirklich ab-
uschliesen, und den jährlichen Pachtzüns aus der Amespflege bezahlen zu lassen.
Hierdurch sind auch die von einzelnen Oberämtern bei der unterzeichneten Seelle in
dieser Beziehung gemachte Anfragen als erledigt zu betrachten.
» Wthl des Salpeters, den jedes Oberamt nach dem Pacht»Vertrag jaͤhrlich an das
Königs. Arsenal in Ludwigsburg einzuliefern hat, sind öffentliche Akkords, Verhandlun-
gen entweder in jedem Oberamt einzeln, oder von Seiten der Königl. Landvogecei für
alle zum Landvogtei, Bezirke gehdrigen Oberämter vorzunehmen, und) wenn : Lentner
Salpeter, frei in das Königl. Arsenal zu Ludwigsburg eingeliefert, nicht höher, als zu
40o fl. zu Kehen kommt, um welchen Preis die Lieferung für das Amts-Oberamt Sturt,
zart geschieht die Akkorde ohne Vorbehalt abzuschließen. Stutegart, den 3. Febr. 1817.
Section der Commun-Berkwaltung.
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober= Jnstiz = Collegiums.
1) In der UAppellations= Sache von Mergentheim zwischen Mario Margaretha, des
Johann Conrad Waag in Vorbachzimmern Ehefrau, Kläg. Antin, sodann dem in der
Gant, Sache ihres Ehemanns bestellten Güterpfleger, Johann Jakob Manu, und Jo-
hann Michael Blumenstok ebendafelbst, Bekl. Acen, eine Vindications, Klage betreff.,
murde auf weicern Beweis erkannn Stuttg. den a1. Jan. 1617.