Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro.  12.  1317.  89
Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regterungs-Blatkt.

 

Samstag,  aau.  Febr.

 

Se.  Königl.  Majestäát  von  dem  Nusßzen  innigst  überzeugt,  den  ein  Verein  achtungswerther
  Gelehrten  dem  Staate  gewáhrt)  haben  vermöge  Rescripts  vom  17.  Febr.
nädigst  beschlossen,  den  in  der  Hauptstadt  befindlichen  wissenschaftlichen  Anstalten  eine
inrichtung  zu  geben,  die  es  solchen  Männern  möglich  mache)  sich  den  verschiedenen
Gegenständen  ihres  Forschens  mit  Erfolg  zu  widmen,  und  vorlduffg  die  Vereinigung
des  Münz=  und  Medaillen,  des  Kunst,  des  Mineralien=  und  des  Naturalien,  und.
Thier=  Cabinets  mit  der  Königl.  öffentlichen  Bibliothek,  unter  Vorbehalt  der  Rechte
des  Königl.  Hauses  an  sene  Sammlungen,  angeordnet.

Zum  Director  derselben  haben  Allerhöchstdieselben  den  bisherigen  Professor
der  Medicin,  Dr.  v.  Kielmayer  zu  Tübingen  berufen,  auch  denselben:  um  sowohl.
ihm  selbst  ein  Merkmal  Höchst  Ihrer  Achtung  und  Zufriedenheit  zu  geben,  als  auch
den  Lehrern  an  der  Landes-Universttät  zu  beweisen,  daß  Allerhöchst  Sie  stets  geneige
feyn  werden,  ihre  wahren  Verdienste  um  den  Flor  dieses  wichtigen  Instituts  zu  erkennen,
  zum  Staatsrath  zu  ernennen  gnddigst  geruht.

Zugleich  haben  Se.  Königl.  Mas.  dem  Staatsrath,  Director  v.  Kiekmayer,
die  Direction  Höôchst  Ihrer  Hand-Bibliothek  und  der  damic  verbundenen  Institute
Snädigst  übertragen.

Die  Auflsung  des  Sberforstamts  Ludwigsburg  betreffend.

Da  Se.  Königl.  Majest  dt  vermög  höchsten  Reseripts  vom  31.  Jan.  d.  J.  ber
fohlen  haben,  daß  in  Folge  der  Organisation  des  Hof-Jagd-Wesens  das  Oberforstamt
kudwigsburg  aufgelößt,  und  die  demselben  bei  seiner  Errichtung  im  Jahr  1811  von
den  benachbarten  Oberforstamts-Bezirken  zugetheilten  Hurhen  und  Waldungen  wieder
en  diese  zurückgegeben  werden  sollen;  so  wird  solches  hiemit  bekannt  gemacht.  Sturtg,
den  15.  JFebr.  1817.  Königl.  Finanz=  Ministerium  v.  Otto.