Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 14. 1818. 106 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
  
Mittwoch, 11. März. 
Wilhelem, 
von Gotces Gnaden König von Würtcemberg. 
Unser Minister des Kriegswesens hat Uns über die Nothwendigkeit einer Rekrutene 
Aushebung für das Jahr 3616 Vortrag erstattet. 
Seit dem Antricte Unserer Regierung waren Wir darauf bedacht, der Wehr- 
IUnstalt eine zweckmäßigere Ginrichtung zu geben, um auf der einen Seite Unsese. 
Unrerthanen möglichst zu erleichtern, auf der andern Seite aber die Entwicklung der 
Streitkräfte des Stac##auf eine Art vorzudreiten.) wie sie Unsere politische St#e- 
lung, besonders gegen den deutschen Bund, nothwendig macht. % 
Wir glaubten diese Zwecke nicht sscherer erreichen zu können, als indem Wir 
dem bei den Fahnen stebenden DTheile Unseres Heeres die Bestimmung einer fort- 
währenden Waffenschule gaben, die fährlich sich erneuernd — nach und nach eine 
hinlängliche Anzahl der waffenfähigen Jugend umfassen und zum Dienste des Krieges. 
vorbereiten solle. 6 » 
Zu diesem Ende haben Wir den stehenden Theil Unseres Heeres, nicht nur be- 
trächtlich vermindert, sondern auch die Dienstleit der neu Einzureihenden ohne Un- 
terschied der Waffen, auf Sechs Jahre herabgesetzt, die Verpflichtung zur wirklichen 
Dienstleistung aber nur auf den Zeitraum bbeschränkt, der zur Ausbildung für die 
verschiedenen Waffengattungen unumgänglich nothwendig ist. 6 
Sobald dieser Seitraul des Waffenunterrichts voräber ist, kann jeder Soldat 
in seine Heimath und zu seinem bürgerlichen Gewerbe zurückkehren, und bleibt für 
die Dauer seiner sechsjährigen Dienstzeit nur in Bereitschaft, bis er Kriegs= oder an- 
derer Staats-Verhälenisse willen zur Dienstleistung zurückberufen wird. 
Indem Wir ferner beschlossen haben, daß der jährliche Abgang an Mannschaft 
in Unserem Heere in Jukunft, wo möglich immer nur aus dem zwanziglahrigen
	        
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