ten vom Jahr 1317 an die Mäntler'sche Hof= und Kanzlei= Buchdruckerei, als
Verlegerin, im ersten Monat des künftigen Jahrs zurückzusenden, oder mit einer
gleichen Anzahl von neuen gestempelten Druckschriften auszuwechseln, die verdorle-
nen aber werden nach Vorschrift der Stempel-Ordnung F. 27 nur gegen Einle-
gung eines halben Kreuzers für den Stempelbogen und der Druckkosten angenom-
men, oder ausgewechselt; dabei wird noch
5.) angesügt, daß in gleichen Fällen, wo nach der Tar-Ordnung keine Tax-
Ansätze statt finden, auch der Stempel-Ansaß unterbleiben müsse; wo hingegen bei
Interlokutorien und Urteln, da die Abschriften auf welche in der Stempel-Ordnung
jedesmal (pag. 50, 60) ausdrücklich hingewiesen ist, das Stempel-Surrogat einzu-
meten hat. Stuttgart, den 50. Dec. 1817. Königl. Steuer-Collegium.
Prüfungs-Concurs für die Comperenken um Forst-Stellen.
Vermöge Rescripts Königlichen Finanz-Ministerit vom 3. d. M. und Jahrs,
ist der Königliche Forstrath beauftragt, einen Prüfungs-Concurs für sämtliche Compe=
tenten um Forst-Stellen zu eröffnen.
Diesem zu Folge werden für diesen Zweck folgende Tage festgesetzt, als:
der 2a. Januar dieses Jahrs
für die vormaligen Königlichen Hof-Ober-Forstmeister, Jagdjunker und Offzziere,
welche auf Anstellung bei dem Forst-Wesen Anspruch machen;
der 36. Januar dieses Jahrs
für die Königlichen Unterfdrster;
der 29. Januar dieses Jahrs
für die Königlichen Waldschühen, Scharfschüßen und Jäger-Pursche, welche Be-
förderung suchen, und endlich
der 5. Februar dieses Jahrs
für diejenigen Individuen, welche sich durch ihre bisherige Laufbahn für den Forst-
Dienst ausbildeten, und Anstellung in demselben wünschen.
Jedes Individuum übrigens her sich den Tag vor der Prüfung bei dem Sekreta-
riat des Königlichen Forst-Raths zu melden, wobei dann auch der Ort und die Stunde
der Eröffunng des Concurses bekannt gemacht werden soll.
Stuttgart, den 7. Januar 1817. Königlicher Forst-Rath.
Den 31. Dec. 1817 ist der pensionirte GeneralMajor v. Beulwiß zu Eßlingen
estorben.
* Den 31. Dec. 187) ist der pensionirte Obrist v. Wolff zu Ehingen gestorben.
Se. Königl. Majestät haben, vermöge allerhöchster Resolution vom 1. Jan.,
den bei dem Ober-Baurath angestellten bisherigen Major von Duttenhofer zum
Vice-Direktor bei dem Ober-Baurath ernannt, und demselben zugleich den Charakter
eines Obersten beigelegt. !½m !
Se. Könteb Majet#: haben nach erfolgter Verzichtleistung der bisherigen