Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

ten vom Jahr 1317 an die Mäntler'sche Hof= und Kanzlei= Buchdruckerei, als 
Verlegerin, im ersten Monat des künftigen Jahrs zurückzusenden, oder mit einer 
gleichen Anzahl von neuen gestempelten Druckschriften auszuwechseln, die verdorle- 
nen aber werden nach Vorschrift der Stempel-Ordnung F. 27 nur gegen Einle- 
gung eines halben Kreuzers für den Stempelbogen und der Druckkosten angenom- 
men, oder ausgewechselt; dabei wird noch 
5.) angesügt, daß in gleichen Fällen, wo nach der Tar-Ordnung keine Tax- 
Ansätze statt finden, auch der Stempel-Ansaß unterbleiben müsse; wo hingegen bei 
Interlokutorien und Urteln, da die Abschriften auf welche in der Stempel-Ordnung 
jedesmal (pag. 50, 60) ausdrücklich hingewiesen ist, das Stempel-Surrogat einzu- 
meten hat. Stuttgart, den 50. Dec. 1817. Königl. Steuer-Collegium. 
Prüfungs-Concurs für die Comperenken um Forst-Stellen. 
Vermöge Rescripts Königlichen Finanz-Ministerit vom 3. d. M. und Jahrs, 
ist der Königliche Forstrath beauftragt, einen Prüfungs-Concurs für sämtliche Compe= 
tenten um Forst-Stellen zu eröffnen. 
Diesem zu Folge werden für diesen Zweck folgende Tage festgesetzt, als: 
der 2a. Januar dieses Jahrs 
für die vormaligen Königlichen Hof-Ober-Forstmeister, Jagdjunker und Offzziere, 
welche auf Anstellung bei dem Forst-Wesen Anspruch machen; 
der 36. Januar dieses Jahrs 
für die Königlichen Unterfdrster; 
der 29. Januar dieses Jahrs 
für die Königlichen Waldschühen, Scharfschüßen und Jäger-Pursche, welche Be- 
förderung suchen, und endlich 
der 5. Februar dieses Jahrs 
für diejenigen Individuen, welche sich durch ihre bisherige Laufbahn für den Forst- 
Dienst ausbildeten, und Anstellung in demselben wünschen. 
Jedes Individuum übrigens her sich den Tag vor der Prüfung bei dem Sekreta- 
riat des Königlichen Forst-Raths zu melden, wobei dann auch der Ort und die Stunde 
der Eröffunng des Concurses bekannt gemacht werden soll. 
Stuttgart, den 7. Januar 1817. Königlicher Forst-Rath. 
  
Den 31. Dec. 1817 ist der pensionirte GeneralMajor v. Beulwiß zu Eßlingen 
estorben. 
* Den 31. Dec. 187) ist der pensionirte Obrist v. Wolff zu Ehingen gestorben. 
Se. Königl. Majestät haben, vermöge allerhöchster Resolution vom 1. Jan., 
den bei dem Ober-Baurath angestellten bisherigen Major von Duttenhofer zum 
Vice-Direktor bei dem Ober-Baurath ernannt, und demselben zugleich den Charakter 
eines Obersten beigelegt. !½m ! 
Se. Könteb Majet#: haben nach erfolgter Verzichtleistung der bisherigen
	        
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