Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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lung in den vorigen Stand gegen einen Vergleich betreffend, wird die Berufung 
wegen versäumter Nothfeist der. Akten= Auslösung für verlassen erkldrt. Sctuctgart, 
den 13. Februar 1818. 
2.) In der Appellations-Sache von dem vormaligen Königl. Ober= Justiz= Col- 
legium zwischen dem Schneidermeister Deker zu Tübingen, Kl. Anten, und dem 
Hamelema##n Walker ollda, Bekl. Aten, dstimatorische Injurjen-Klage betreffend, 
wird die Appellation unter Verwerfung des klägerischen Restitarions-Gesuchs theils 
weigen Mangels in Beobachrung der gesehlichen Appellations= Förmlichkeiten, theils 
in marerleier Hinsicht der Sache, von Amtswegen abgeschlagen. Stuttgart) den 
6. März 1318. 
Rechts-Erkenntnisse des Königl. Appellations-Gerichts= Hofs des Jaxi= 
und Donau-Kreises in Ulm. 
1.) Die Utions-Sache von dem Oberamts-Gericht Göppingen zwischen dem Fuhr, 
mann Joh. Georg Kielmann von Geöppiigen, Kl. Anten, und dem Rothgerber 
Michael Widmann, Bekl. Aten, Wasser= Ableitungs= Streitigkeit betreffend, wurde 
durch eine Ordmarion an das Oberamts= Gericht zurückgewiesen. Ulm, den 13. 
Februar 18738. « - 
2.) In Wechsel-Klagsachen der mechanischen Baumwollenspinnerei von Goldach 
in Schannts, Kanton St. Gallen, Kl. gegen das Handlungshaus Zeiler und Manz 
Söhne von Ehingen, Bekl.) wurden Bekl. zur Jahlung der libellirten Wechsel- 
Forderung verurtheilt und mit ihrer Widerklage ad leparatum verwiesen. Ulm, den 
25. Februar 183. . 
3.) In der Ations-Sache von Gmuͤnd zwischen der verwittweten Kreuzwirthin 
deaselbst cum cur. leg. Bekl. Antin, und dem Genovefa Skorr'schen Pfleger, 
Handeltmann Forster, Kl. Aten, eine Zins-Fuß Erhöhungs= Forderung aus einem 
& tal biiriffend, wurde das Erlenntniß eister Instanz retormrt. Ulm, den 37. 
Februar 188. " .- . 
4.) In Sachen der Geheimrath Gemming'schen Erben, zu Heilbronn LNten 
egen die Grafl. D'Orsaysche WMasse-Curatel LAtin, eine Schuldforderung betref- 
2 wurde nach Abschwörung des den LNten auferlegten Erfuͤllungs-Eides ein 
condemnatorisches Erkenntniß ertheilt. Ulm den 5. März 1318. 
  
Se. Könisl. Majestät haben, vermöge allerhöchster Dekrete vom 8. Mäcz 
den Geheimen-Rath und seitherigen Hofkammer-Prästdenten von Maucler 
das grledie Ministerium des Justizdepartements, sodann 
dem Staats= Sekretär von Vellnagel, neben dem Staats, Sekretariat, das 
Tritdium der Hof= und Domeinenkammer und damit zugleich die Stelle eines 
berhofbeamten und Mitglieds des Koôniglichen Oberhofraths zu übertragen geruht.
	        
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