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lung in den vorigen Stand gegen einen Vergleich betreffend, wird die Berufung
wegen versäumter Nothfeist der. Akten= Auslösung für verlassen erkldrt. Sctuctgart,
den 13. Februar 1818.
2.) In der Appellations-Sache von dem vormaligen Königl. Ober= Justiz= Col-
legium zwischen dem Schneidermeister Deker zu Tübingen, Kl. Anten, und dem
Hamelema##n Walker ollda, Bekl. Aten, dstimatorische Injurjen-Klage betreffend,
wird die Appellation unter Verwerfung des klägerischen Restitarions-Gesuchs theils
weigen Mangels in Beobachrung der gesehlichen Appellations= Förmlichkeiten, theils
in marerleier Hinsicht der Sache, von Amtswegen abgeschlagen. Stuttgart) den
6. März 1318.
Rechts-Erkenntnisse des Königl. Appellations-Gerichts= Hofs des Jaxi=
und Donau-Kreises in Ulm.
1.) Die Utions-Sache von dem Oberamts-Gericht Göppingen zwischen dem Fuhr,
mann Joh. Georg Kielmann von Geöppiigen, Kl. Anten, und dem Rothgerber
Michael Widmann, Bekl. Aten, Wasser= Ableitungs= Streitigkeit betreffend, wurde
durch eine Ordmarion an das Oberamts= Gericht zurückgewiesen. Ulm, den 13.
Februar 18738. « -
2.) In Wechsel-Klagsachen der mechanischen Baumwollenspinnerei von Goldach
in Schannts, Kanton St. Gallen, Kl. gegen das Handlungshaus Zeiler und Manz
Söhne von Ehingen, Bekl.) wurden Bekl. zur Jahlung der libellirten Wechsel-
Forderung verurtheilt und mit ihrer Widerklage ad leparatum verwiesen. Ulm, den
25. Februar 183. .
3.) In der Ations-Sache von Gmuͤnd zwischen der verwittweten Kreuzwirthin
deaselbst cum cur. leg. Bekl. Antin, und dem Genovefa Skorr'schen Pfleger,
Handeltmann Forster, Kl. Aten, eine Zins-Fuß Erhöhungs= Forderung aus einem
& tal biiriffend, wurde das Erlenntniß eister Instanz retormrt. Ulm, den 37.
Februar 188. " .- .
4.) In Sachen der Geheimrath Gemming'schen Erben, zu Heilbronn LNten
egen die Grafl. D'Orsaysche WMasse-Curatel LAtin, eine Schuldforderung betref-
2 wurde nach Abschwörung des den LNten auferlegten Erfuͤllungs-Eides ein
condemnatorisches Erkenntniß ertheilt. Ulm den 5. März 1318.
Se. Könisl. Majestät haben, vermöge allerhöchster Dekrete vom 8. Mäcz
den Geheimen-Rath und seitherigen Hofkammer-Prästdenten von Maucler
das grledie Ministerium des Justizdepartements, sodann
dem Staats= Sekretär von Vellnagel, neben dem Staats, Sekretariat, das
Tritdium der Hof= und Domeinenkammer und damit zugleich die Stelle eines
berhofbeamten und Mitglieds des Koôniglichen Oberhofraths zu übertragen geruht.