Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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2 Kellerlen; Pferd, und Nindviehstal, kann 2 Gelreidbtden, obereinander; 2) eine Säg= ober 
Schnewmöhle, In welche ein bedeckter Geng von d#: Malmhle ens füt. Die# Whlen erdas- 
ten von dem Jamsltus und einem dabei liegenden berrschaftuchen Weiher das Mahlwasser; 3) ein 
mao gevauter Stadel kammt Anbau von Rinriesstallungen: 4) ein weiterer kleiner massyer Bau, 
enthaͤlt 3 Soweinställe, und 1 Stall für das Vieh der Mäblkunden; 5) ein massio gebaures Wasch= 
haus mit Backofen. An Grundstücken die an der Mühle herumliegen: 6) ungefähr 20 Rih. Wurz- 
garten; 7) ungefähr 4# Mrg. Wiesen, würtembergisches Meß. Außer diesen Realitäten werden noch 
mehrere in einer Mühle unenkbedrliche Inventariums= Stücke mit in den Verkaus gegeben. Ein Möller 
ist verecht gt, folgendes Milter oder Mitze zu erdeben: wenn die Mahlkanden die Früchte. seldst in die 
Mühle bringen, und das Mehl ebenso heimführen, den zwanzigsten Theil; wenn aber der Müller die 
Früchte helt, und das Mehl wieder abführ, den sechezebenden Tteil. Diese sämmtlichen Nüdle-Be- 
standtheile werden als eigene und von Zias und Gülten freie Stücke übergeben, nur der gewöhn 
lichen Besteurung sind sie unterworfen, und die Wiesen reichen den Heu Zebenten. Den Verkausstag 
bat man ouf Montag den 30. März Vormittags #i Ubr festgesetzt, und haben sich die Keuss= bieb- 
haber auf der Mähle selbst eirzufinden, we ibnen das ganze gult gebaute Werk und die Gütrmstücke 
nach der vorsjegenden genauen Beschreidung von Seiten des Komeralamts werden gezeigt werdenz sie 
baben sich aber mit gültigen Vermögens-Zeugnissen auszuweisen, damit geprüft werden kann, ob se 
zum Einkause eines solchen Mühle-Guts das erforderliche Vermägen desitzen und zur kiciratien zu- 
nclassen werden können, oder es ist ein löächtiger Gurge zu stellen. Den 13. März 1818. 
· · önigtxaekalomt 
Heilbtonn. Bei der unterzeichneten Beammtung ist täglich Welzen, Gersten und Einkeorn 
wom Jahr 1617, so wie auch nordischer Weizen und Gerste zu kaufen. Den 20. März 18718. 
önigl. Kameralamt. 
Gotteszell. Der Bedorf des Zucht= und Arbeitshouses Gorteszell an Kotmebl, Brenndelz, 
Saifen, Lichter und Repsbbl, dann Manns= und Weiberschub, nedft Flickarbeit, von Georgil 1618 
bis 180 soll an den Minvestfordernden voraccordirt werden. Derselbe wird bestimmt a) Holz, auf circh 
320 Meß tannenes und 7 Meß tuchenes; b) Saise, auf eircs 135 Pfund und Lichter auf cirs 
6%% PM'und; c) Repsbdl auf cires 700 Pfend. Kochmehl und Sckuh nach dem Beduͤcfnit des 
Instituts. Die Abstreichs-Verhandlung wird Doanerstags den 2. Amil 1818 wegen des Helzes Vor- 
muttags, wegen der übrigen Artikel aler Nachm.tags, vor unterzeichveter Stelle dahier vorgenom- 
men, wozu bieserungslustige mit den erforderlichen Zeugnissen verseben, hiemit eingeladen werden 
Den 16. März 1818. Klnigl. Juchthaus-Pflegamt. 
Kirchbeim unter Teck. Die Heirs##aktliche Schaafweide zu Wendlingen wi·rd aom Freitag den 
1##ten künftigen Monats April Vormittazs ur## Uhr au dem Natbbeuse zu Wendlingen an den 
Meistbietenden auf 6 Jahre von Milchselis bis dabin 16:4 verliehen werden. Die Weide er- 
trägt 300 Steük Schaafe, welche der Bestäyder allein einschlagen darf, und für welche er au? Land- 
Gesärth-Briese dekommt. Dabei wird demselben zur Benutzung überlassen, ein klein Wobnhäußle, 
2 Schaafstallungen und 30 Mrgl. 3 Vrll. zebend und sleuerfreie Wiesen, und Girten. Die Lied- 
hader wollen sich bei dieser Verhandlung einsinden, und die erforderlichen obrigkeitlichen Zeugnisse 
über ihr Prädikät und daßt sie im Stonde seven eine Special Caution von 15 bis „boo fl. in lie- 
genden Gütern oder obrigk ##llich versicherten Kapitalten zu leisten, mitbringen, ohne welche keiner 
zum Aufstreich zugelassen werden wörde. Den o Mkhz 1376. Königl. Komeralomt. 
ir . In Folge hächster Verfüquna wird das Kénigl. Baad zu biebenzell nebst der Trai- 
teur= Gerechtigkeit und mehreren Güterstücken am Wontag den 6. April d. J. Vormittags 0. Uhr, 
in dem Baadgebäude #lbst im öffentlichen Aukstreich ouf 3 oder 0 Jahre an den Meißbietenden ver- 
liehen werden. Dasselbe besteht aus einem an#ulichen 3stockigten durch bedeutendes Bauwesen gut 
bergestellten Gedäude mit den erforderlichen Stallungen, Keller und dergleichen verseden, und aus 
ungefähr 14 Mrg. Feld, grbtentbeils Wiesen. Dos Gebäude ist in der Nähe der Stadt Calw, wo: 
bin ein angenehmer Weg führt, und ohnweit der Stadt Pforzheim, mit welcher der Verkehr durch 
 
	        
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