Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Vrels · Aufgaben der Central · Stele des Landwiriblchaflliben Vereins in Gürttemterg. 
Es sind der Central-Stelle des Laußwirthschaftlichen Vereins während der 
LHeit ihres Wirkens, nicht nur mehrere, von Württempergern erfundene, nütliche Ma, 
schinen und Kunstwerkzeuge zur Pröfung zugelandt worden, sondern sse wurde auch 
mic manchen andern in Lond und Hauswirthschaftlicher Beziehung wichtigen Ver- 
besserungen bekannt gemacht. « ·s« · « 
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den betreffenden Stellen verwendet, und von ihrer Seite nichts versaumt, das Ver- 
dienst zu einer fruchtbaren Anerkenntniß zu bringen. Wirksamer hofft sie jedoch dlesem 
Zwecke für die Zukunft zu entsprechen, nächdem sie durch Ihre Masestät die 
ônigin in den Stand gesezt ist, fährlich folgende Preise zur Belebung der vater- 
lándischen Industrie aussehen zu können: ç « 
i)VierzigDncatenundeinesilbetncMrbaisefütdie"beste,voneincm 
Wuͤrttemberger erfundne und verfertigte Maschine zu einem gemeinnuͤtzigen land- 
wirthschaftlichen oder hauswirthschaftlichen oder technischen Gebrarsch. 
2) Dreifiig Duscaten und eine silberne Medaille fuͤr eine, von einem 
Wuͤrttemberger gemachtẽ chemische Entdeckung zur Erleichterung oder Vervollkomm- 
nung der wirthschaftlichen oder technischen Gewerbe. 
5) Jwanzig Ducaten und eine silberne Medaille für die Einführung 
und Perbreitung neuer Kulturen, welche auf den Privat= und National-Wohlstand 
einen wesentlich nü-tlichen Einfluß haben können. 
Die Preis-Concurrenten werden ersucht vor Ende Augusts eines seden Jahrs 
sich bei der Central, Stelle des Landwirthschaftlichen Vereins schriftlich zu melden, 
damit die Preise auf den 37. September, dem Geburts.= Feste des Könics, ver- 
theilt werden können. ’ «- 
Von den mechanischen Ersindungen werden entweder die Maschinen selbst, 
oder genaue Modelle nach verfüngten Maßstabe erwartet. « 
Für diechemischen Bereitungen sind deutliche Beschreibungen erforderlich, da- 
mie f ohne Anstand nachgeprüft werden können. Sollten für dieselben neue Vorrich- 
tungen nöthig seyn, so müssen solche mitgerheilt oder durch Feichnungen deut- 
lich semacht werden. " - 
Wegen der Einführung und Vetbreitung neuer Kulturen find die Angaben mit 
obrigkeitlichen Zeugnissen zu belegen, und-#es ist der Central-Stelle ingleich Gelegen- 
beit zu geben, die Kultur und die wirthschafeliche Behandlung des Produkts) bis 
es sich zum Absaßze eignet einer ndherer Prüfung unterwerfen zu können. 
Die Bertheilung der Preise soll jedesmal durch die böffentlichen Blätter bekannt 
gemachte werden. " 
Bei der Zuerkennung detselben wird die Central-Stelle des Landwirthschaftli- 
chen Vereins mit der groͤßten Gewissenhaftigkeit und Umsicht verfahren, und wenn 
es der Gegenstand fordert, ihr Urtheil zugleich auch auf die Prüfung mehrerer 
Sachverständigen außer ihrem Kreise gründen. Siuttgart, den 35. März 1813. 
- Central-Stellest-LandwindschaftlichenVerein-. 
 
	        
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