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der Consfiscation seines Schieß-Gewehrs, zu achtmonatlichen Zuchthaus Stra-
fe verurtheilt.
Am 1y. Februar wurden gegen die zu Ellwangen verhaftete Jakob Loͤffelhardt
und Gotefried Seidle, von Schnaitheim, Oberamts Heidenheim, wegen vieler und
wiederholter, zum Theil ausgezeichneter und guaklistcirter Diebstäble, folgende Strafen:
ndmlich gegen Loöffelhardt einjährige Pestungs= Arbeit und UAbnehmung seiner Mi-
litair Verdienst= Medaille; und gegen Seidle gleichfalls einjährige Destungs-Arbei#
erkannt, auch wegen der Kosten das Geeignete verfügt.
Den 138. Februar ist der zu Ulm verhafeet gewesene Joseph Schmuh, von Stet-
ten, Oberamts Wiblingen,) wegen wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung der
Kosten und des Schadens, zu einjähriger Vestungs= Arbeit, und nachheriger Ein-
[perrung in ein Arbeitshaus dis zu ceprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs
Monate, verurtheilt worden. .
An demselben Tage wurde gegen die zu Ulm verhaftete Marianne Dorner, von
Wendlingen in Baiern, und Veronica Ruhland, von Einsingen, Oberamts Ulm,
folgendes erfannt:
a) gegen Marianne Dorner wegen wiederholten Diebstahls, eine sechsmonatliche
Iahchaus , Strefe, und nachherige Ausweisung aus den Königl Staeren.
b) gegen die Veronica Ruhland, wegen Marke Diebstahls, eine viermonatliche
Juchthaus-Strafe. "
Tuch ist hinsichtlich der Kosten, das Angemessene verfügt worden.
An demselben Tage wurde der zu Mergencheim verhaftet gewesene Joseph Bez-
ler, von Braunsbach wegen verübter) qualisieirter und ausgezeichneter Diebstähle,
—s Juchchaus Strafe belegt, und das Geeignete wegen der Kosten
verfüge.
Am 10. JFebruar ist gegen den zu Ulm verhafteten Martin Manz, von Pflum-
mern, Oberames Riedlingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaß
sämmtlicher Kosten, eine achemonatliche Bestungs-Arbeit und nachherige Einsper-
kung defselben in ein Zwangs= Arbeitshaus auf sechs Monate, erkannt worden.
An demselben Tage ist der zu Goppingen verhafter gewesene Johann Georg
Bidlingmaier, von Faurndau, Oberamts Göppingen, wegen wiederholten und großen
Diebstahls, neben dem Schadens-Ersaß, und Bezahlung sämmelicher Kosten, z#u
fünfmonatlicher Vestungs-Strafe verurtheilt worden.
Den 35. Februar wurde der zu Mergentheim verhaftet gewes#ene Christoph Froh=
maier, von Pforzheim, rücksichtlich des angeschuldigten Versuchs einer Nothzuchti-
guns, zwar von der Instanz entbunden, jedoch wegen ungüchtiger Betastung eines
unmannbaren Mädchens, neben Bezahlung der Arrest= Aczungs= und Untersuchungs-
Kosten, zu viermonatlicher Zuchthaus -Strafe und nachheriger Ausweisung aus den
Königl. Staaten verurcheilt. "··««· · ,
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Heffigkofen, Zoeramts Tettnang, wegen Haus diebstahls, und zweiten gemeinen Dieb-
Kahls neben dem Ersaßz des Schadens, und der Arrest, und Untersuchungs-Kosten, mie
viermonatlicher Bestungs- Arbeit bestrafec worden.
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