Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 4. 1818. 21 
Königlich = Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
  
Samstag 17. Januar. 
  
Die uncter#eichnete Stelle benachrichtigt unter Beziehung auf ihren Erlaß vom 
. Decbr. 1817. (Regierungs, Blatr. d. 16717. pag. 566.) die dabei interesstrten 
Personen, daß Se. Kô nigl. Masestät wegen Errichtung einer katholischen Pfar 
rei in Reuttlingen, Erweiterung der dort becegenden höheren Lehr-Anstalt, dann 
wegen Revision der Organisation der Gymnasien zu Ulm und zu Ellwangen, so 
wie der Lyceen zu Ludwigsburg, Sßlingen und Tübingen Höchst Ihre Befehle er- 
tteilt und die zur Ausführung derfelben erforderlichen Einleitungen den geeigneten 
Behörden aufgetragen haben. Se#uttgart den 24. Januar 1318. 
K. Organisations. Vollziehungs, Kommission. 
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Der Unterzeichnete benachrichtigt hiermit die betreffenden Stellen und Personen, 
daß die, unter dem 13. Novbr. 1617. niedergesette Organisations-WVollziehungs-= 
Commisston, nach dem sie scch der ihr ertheilten Auferäge entledigt hat, durch höch- 
stes Decret vom heutigen Tage wieder aufgelößt worden ist. Sturtgart, den 1b. 
Januar 1818. Der Geheime-Rath v. Maucler. 
Die Be strafung der Bettler betreffend. 
In dem F7. 17. der GeneralVerordnung vom 11. Sep. 1807. die Polizei, Anstal- 
ten gegen Vaganten und andere der öffentlichen Sicherheit gefährliche Personen be- 
treffend, ist zwar verordnet, daß Unterthanen welche sich zum drittenmal austerh alb 
ihres Wohnorts über dem Berteln betreten lassen, solange im Urrest behalten wer den 
sollen, bis auf den wegen ihrer Bestrafung zu erstattenden Bericht die erforderliche 
Verfügung von der Könisl. Ober-Regierung erlassen worden seyn werde.
	        
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