Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Jako Kißlin 9, von Hönig, Oberamts Gaildorf, wegen zweiten gerßen Dies- 
Kahls neben dem Kosten, und Schadens-Erlah zu sechsmonatlicher guche- 
haus-Strafe; 
AA. u) Barbara Harderich, von Wäldershub, Oberamts Croilsheim) wegen der 
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r— 
Von ihr theils allein, theifs in Gemeinschaft verübten, zum Theil mie er- 
schwerenden Umständen verbundenen Diebstähle und Betrügereien, feener 
wegen Scorcation und Ehebruchs, endlich wegen Gebrauchs von Abtreibungs- 
Mitteln zu fünfmonatlicher Juchthausstrafe neben dem Ersatz des 
Schadens, uncer solidarischer Verbindlichkeit, und Bezahlung ihrer Arrest- 
Uzunge= auch 3/6tel der Untersuchungs,Kosten; 
b. Jakob Dempler, Weber von Onolzheim, Oberamts Craeilsheim, wegen 
Ehebruchs und Dheilnohme au den Betrügereien der Harderich, unter so- 
lidarischer Verbindlichkeit zum Schadens-Ersas, und neben Bezahlung sei- 
ner. Arrest-Azungs, so wie 3/Erel der Untersuchungs, Kosten, zu einer seiuer 
körperlichen Constitption angemessenen vierzehenwöchigen Bestungs= Arbei#c 
verurtheilt worden. 
Am 2f0. Mai wurde: 
sesen Johann Georg Gakstatter, von Kleinbrenweiler, Oberames Geraßronn, 
wegen dritten und ausgezeichueten Diebstahls, neben dem Ersatz des Scheden= 
und Bezahlung der Kollen eine ach tmonetliche Vestungs,-Strafe und nach- 
herige Reclusion in ein Zwangs= Arbeitehaus. bis zu erprobter Besserung, jedoch 
wenigstens c#n die Dauer von drei Monaten, ausgesprochen. 
Am 2:. Mai wurde: 
gegen den Schustfuden Joseph Salomon, von Pflaumloch, Oberemts. Nercyheim, 
wegen vollbrachten zweisachen kleinen, und wegen versuchten großen Be- 
trugs neben Bezziung seiner Arrest= und Azungs-- auch von JÖ#el der Un- 
tersuchungs-Kosten, und Vergütung des verursachten Schadens unter solidari- 
scher Verbindlichkeit, eine viermonatliche Zuchthausstrafe erkannt. 
Am 26. Mai ist: 
  
u Perer Frank, von Waldenburg, Oberamts Oehtingen, wegen ausgezeichneten 
kleinen Diebstahls, ausser der ihm unterm 23. Nov. 181:7. zuerfannten aber 
noch nicht erstandenen, fünfmonatlichen, noch zu weiterer einmonar- 
licher im Ganzen also fu sechsmonatlicher Vestangsarbeit neben dem 
Schadens-Erfaß) unter sotidarticher Verhindlichkeit mit seinem Genoßen. 
Dorothea Margaretha Federer, ven Untergröningen, Oberemts Gaildorf, 
wegen wiederbolter Scortation zu viermonotlicher Urbeit in herwchaft- 
lichen Geschasften verurtheilt, wegen ihres schu'draften Venehmens bei der Se 
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