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Kosten der Staats,Kasse zu Unkerhastenden Straßen und der damit in Ver-
bindung Kehenden Brücken, theils durch pershuliche Einsitht des Bauraths,
tbeils durch die Berichte der betreffenden Verwaltunge= Beamten und Weg-
Inspectoren,
2.) in der Herstellung einer Grundbeschteikung über fämmtliche Hoch, Seraße#
und Brücken des Kreises, in welcher die vorkommenden Veränderungen zu
bemerken sind,
S.) in vder Sorge für vie Entwerfung der jährlichen Straßen, Ban-Stars und
in deren Prüfung und Begncachtung, «
4.) in der Sorge fuͤr die genaue Beobachtung und Vollziehung der genehmigten
Etats, sowohl iu technischer als finanziellet Hinsicht, und
5.) in der Prufung der Straßen= Bau-Kostens-Verzeichnisse und in der Sorge
für deren Genehmigung und Bezahlung.
. 4.
Der Kreis-Baurath hat, da er zugleich die Stelle eines vormaligen Oberweg-
Inspectors vertrict, ordentlicher Weise im Herbst eines jeden Jahrs, sämmtliche auf
Kosten des Staats zu unterhaltenden Straßen des Kreises zu bereisen, den Zustand dersel-
ben einzusehen, vorgenommene Bauten za prüfen, und vorzunehmende zu untersuchen-
Bei dieser Besichtigung kann derselbe, nach Maßgabe des genehmigten Stats,
den betreffenden Beamten die gerignete Weisungen ertheilen. Er hat aber derüber,
so wie ü#ber das Resultat seiner Reise überhaupt schristlichen Vortrag in der Regie-
rung zu erstatten.
. 6.
Zum Beh uf des fäbrlichen Straßenbau-Ekrrs haben die Weg-Inspekroren unter
Mitwirkung der betresfenden Verwalstungs, Beamten tur Sommer eines jeden Jahre.
die zu ihrem Bezirk gehörigen Straßen und Brücken iu bechtigen, die voczuneh=
menden Bauten, und zwar für jedes Oberamt besopders zu verzeichnen, und darn-
ber Risse und Anschläge zu sertigen. -
4. 6.
Die Risse und Auschlaͤge sind von dem Vetwaltungs-Beamten und dem Weg-
Anspektor mit einem gemeinschaftlichen Bericht uͤber die Nothwendigkleit der Bauten
und über die ekwaige Concurrens. Pflichugkert zu den Kosten zu begleiten, und spaͤ-
testens in den ersten Lagen des Monats October an die Kreis-Negierung einzusenden-
WVon dieser werden sodaun solche, sodald sic eing kommen sind, dem Kreis baurath
zugestellt, um nach Unleitung derfelben seine Visitattlouen vonzmmpehmen und ihren
Sehalt an Ot und Stelle zu prüfen.