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. 1.
Nach vollendeter Reise · werden die Anschlaͤge: von dem Kreistaurach dem Er-
fund seiner Untersochung gemáß, geändert und richtig. gestellt, und sodonn von ihm
in technischer Beziehung, von einem Regierungs-Rath aber in administra#iver H#-
sicht, zum Vortrag gebracht- ,
·h DxeRegjekcutg«z·h·a»t,»d«abei,vokzügljch—,folg-endg-Punkteiallcbecjegungzu
ziehen:
1) ob. die Unterhaltung oder Verbesserung, der bestehenden Stroßen #u#d- Brücken
noch mehr aber die Anlage von neuen nothwendigs oder doch sehr nützlich sei
2) ob die Vornahme derselben, im Falle-die Mitrel nicht zureichten, nicht noch
verschoben werden konnte, oder ob lsolche schlechterdings norhwendig, und
unaufschieblich sei; · "·«« «» ,
ZDObdiesfüpeinBat-Messin-Antrag;ge6ra«chicn«Miste-tdierichtigenvnd
zweckmäßigen seien; *r*-8
4) ob und in wie weit die Staats-Kasse zu Bestreitung des Bau-Aufwands
rechelich verbunden sei, auch wetche Linleitungen bei solchen Straßen und
Brückenbauten zu treffelt seien, deren Kostenigenzvoder' zum Theil vo Pri-
vaten oder Körperschaften zu bestreiten sind. «
s.8. ,
Nach vollendeter Berathung und Prüfung wird vou der Regierung. aus, den
Etats der Bezirks= Aemcer der Kreié-Bau-Etat entworfen, welcher mit sämtlichen
Anschlägen, Nissen und Berichten der Aemter nebst dem bei der Collegial= Prufung
und Berathung- aufgenommenen Protekolle srätestens bis zum 30. Nowember jeden
Jahrs an das Ministerium des Innern ein esender werden muß.
. (
Bei dem Ministeriung werden die eingekommenen: KreisBau-Stats zuem in ad-
ministcativer Hiusicht geprose, sodonn dem Königl. Baurath zur Super-Rerssion
in technischer Hinsiche zugefertigt, und wenn dieses geschehen ist, wird aus den Kres-
Bau' Exats! der Haune Ben-Erar für das Ministerium entworfen, welcher-Une zur-
Genehmigung vorzulegen ill.
Wenn die Genehmigung erfolst ist, so werden die Kreis-Bau-Etats nach Maß-
abe der genehmigeen Anträge rectificirt, den Kreis= Regierungen zugefertigt, und
von diesen die Bezirks-Aemter mit der Ausführungbuftragt. .
Allesdiesedmußsozeitig,gpschehen-,«daßdie-«A"gsfüh,tung,,dfkgemhmisceno
Antraͤge gleich mit dem Eintritt der guten Jahrszeit begonnen werden kann.
140.
Bei der Ausfüͤhrung der genehmigten Bauten haben die Kreis-Regierungen sorgr
faͤltig darauf zu · achteny doß · die ertherlten Vorschtiftrn genau voülogen und diel
Slat- Säße pünktlich eingehalten und nicht überschtikten werden.