Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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sind diese Kosten wieder nach Verfluß des Jahrgangs, und also nunmehr vom ersten 
Juli bis leßten Juni zur Vergleichung einzugeben. 6 " 
Was die Bergütung der bezahlten Militair= Penstonen betrifft, so find solche 
auf diese beide Monate Mai und Juni besonders an den Negimento-Guariier-Meister 
Mittser in Stuttgart einzugeben welcher den Betrag vergüten wird. In der Fol- 
ge sind dieselben nach dem Decret vom 28. April d. J. halbschrig, und also nach 
dem neuen Rechnungs-Termwin je vom 1. Juli bis letzten December und 1. Januar 
bis letzten Juni einzugebben. » « 
*Den Koniglichen Oberämtern und Amtsbflegen wird hiemic aufgegeben, die 
vorbenannten Eigaben und Vergleichungen so bald als möglich einzusenden. 
Stuttgart den 24. Juli rgi 6 . , 
Administrations-Section des Koͤnigl. Ktiegs- Departements. 
Decret an saͤmmtliche Koͤnigl. Kameral- und Forst-Kassen-Aemter, die Vergleichungen mit der Ge- 
neral-Kriegs = Kasse für Mai- und Juni 1818 betreffend. , 
WegendesvetändertenRechnungsiTermins,unddekschongettossenenAbtech- 
nungen aufs vergangene Jahr ist es für das Militair-Rechnungs-Wesen nöthig, 
auf die beiden Monate Mai und Juni 18·.6 über alle für die Kriegs-Kasse durch-andre 
Rechner eingenommenen Gelder) oder von solchen bestrittenen Zahlunges, so wie 
über die auf Rechnung der Kriegs,= Kasse abgegebenen Naturalien, besonders abzu- 
rechnen. » 
Smmtliche Königliche Kameral= und Forst. Kassen-Aemter erhaften hiemit den 
Auftrag, so bald als möglich sich mit der General-Kriegs-Kasse, sowohl über Ein- 
nahmen und allenfallsige Zahlungen, als auch über Abgaben an Naturalien) von 
obgenannten Monaten besonders zu vergleichen, und die Vergleichungen wie pisher 
an diese Kasse einzusenden. " ' · « - 
Stuttgatt, den 14. Juli 1818. 
Administrations-Section des Koͤnigl. Kriegs-Departements. 
  
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben die in Gemaͤßheit der Königl. Stif—- 
tung vom 6. April d. J. zu vergebenden 5 Praͤbenden für Fraͤulein von ritterschaft- 
lichem Adel, an « « ·- «' ·«· 
Johanne von Bubenhofen zu Winzingen, 
Wilhelmine von Eyb zu Doͤrzbach, 
Juliane Christiane Sophie von Gemmingen zu Wibbern, 
ranziske Josephe Juliane von Kechler aus Unterschwandorf" und. 
ohanne von Kakniz aus Haunsheim, ç 6“ 
durch Konigl. Dekret vom 7. Juli 1618. allergnaͤdigst: zu verleihen geruht. 
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