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sind diese Kosten wieder nach Verfluß des Jahrgangs, und also nunmehr vom ersten
Juli bis leßten Juni zur Vergleichung einzugeben. 6 "
Was die Bergütung der bezahlten Militair= Penstonen betrifft, so find solche
auf diese beide Monate Mai und Juni besonders an den Negimento-Guariier-Meister
Mittser in Stuttgart einzugeben welcher den Betrag vergüten wird. In der Fol-
ge sind dieselben nach dem Decret vom 28. April d. J. halbschrig, und also nach
dem neuen Rechnungs-Termwin je vom 1. Juli bis letzten December und 1. Januar
bis letzten Juni einzugebben. » «
*Den Koniglichen Oberämtern und Amtsbflegen wird hiemic aufgegeben, die
vorbenannten Eigaben und Vergleichungen so bald als möglich einzusenden.
Stuttgart den 24. Juli rgi 6 . ,
Administrations-Section des Koͤnigl. Ktiegs- Departements.
Decret an saͤmmtliche Koͤnigl. Kameral- und Forst-Kassen-Aemter, die Vergleichungen mit der Ge-
neral-Kriegs = Kasse für Mai- und Juni 1818 betreffend. ,
WegendesvetändertenRechnungsiTermins,unddekschongettossenenAbtech-
nungen aufs vergangene Jahr ist es für das Militair-Rechnungs-Wesen nöthig,
auf die beiden Monate Mai und Juni 18·.6 über alle für die Kriegs-Kasse durch-andre
Rechner eingenommenen Gelder) oder von solchen bestrittenen Zahlunges, so wie
über die auf Rechnung der Kriegs,= Kasse abgegebenen Naturalien, besonders abzu-
rechnen. »
Smmtliche Königliche Kameral= und Forst. Kassen-Aemter erhaften hiemit den
Auftrag, so bald als möglich sich mit der General-Kriegs-Kasse, sowohl über Ein-
nahmen und allenfallsige Zahlungen, als auch über Abgaben an Naturalien) von
obgenannten Monaten besonders zu vergleichen, und die Vergleichungen wie pisher
an diese Kasse einzusenden. " ' · « -
Stuttgatt, den 14. Juli 1818.
Administrations-Section des Koͤnigl. Kriegs-Departements.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben die in Gemaͤßheit der Königl. Stif—-
tung vom 6. April d. J. zu vergebenden 5 Praͤbenden für Fraͤulein von ritterschaft-
lichem Adel, an « « ·- «' ·«·
Johanne von Bubenhofen zu Winzingen,
Wilhelmine von Eyb zu Doͤrzbach,
Juliane Christiane Sophie von Gemmingen zu Wibbern,
ranziske Josephe Juliane von Kechler aus Unterschwandorf" und.
ohanne von Kakniz aus Haunsheim, ç 6“
durch Konigl. Dekret vom 7. Juli 1618. allergnaͤdigst: zu verleihen geruht.
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