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VI. Die Local-Militär= Familien, Register sind in duplo zu fertigen, wovon das eine
VII. J
Eremplar in der Parochie auf gleiche Weise, wie die übrigen öffentlichen
Bücher, aufbewahrt wird.
iäe Beziehung auf die Ergäszung des allgemeinen Militär-Familien-Registers,
welches bei der Central-Stelle aufbewahrt wird, haben sämmtliche Auditors
und Geistliche bei eigener Verantwortlichkeit alle die Vorschriften genau zu beobach=
ten, welche in der Verordnung vom 34. Februar 1311. unter 7. — 13. ent-
halten sind und alle Erganzungen auf den 31. December jeden Jahrs unfehl-
bar an die unterzeichnete Stelle einzusenden.
Stutegart, den 15. Juli 1618.
Die zur Redaction des allgemeinen Militär=
ymilien-Registers viedergesezte Central, Stelle.
Feldpropst d'Autel.
Ober-Kirchen-Rath Schedler.
Kriegs-Rath, Major v. Zech.
4
Mit der Aufnahme der Local-Militr, Familien-Register an den bestehenden Gar,
nisons-Orten sind beauftragt:
b.
4.
b.
1. Garnison Stutcgart:
Für die Königl. Garde, und Feld-Jäger-Schwadron,
der Auditor Otto und
Hof-Kaplan M. Harpprecht.
Für das 1. und 3. Infanterie- Regiment und olle daselbst beffaudlichen keinem
KRegiment angehrigen Milit#r, Personen,
Auditor Ströhlin und
Garnisons-Pfarrer M. Mo Per.
Zür das B. Infanterie-Regiment und Gensd'armerie= Corps)
der Auditor Otto und
Garnisons-Pfarrer M. Moser.
Jür alle Militär, Personen katholischer Confessson,
der Decan und Stadt-Pfarrer Sinz mit den obgenannten Au-
ditoren.
II. Garnison Ludwigsburg:
Zür das . und 3. Reiter-Regiment und alle daselbst. bestndlichen keinem Re-
giment angehdrigen Milicär- Personen,
· der Anditor Bardili.
Für das 6. Infanterie-Regiment und die Artillerie, Brigade,
f der Auditor Butsch,
und die beiden Geistlichen,