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ten der Monate März, Juni, September und December ein tabellarisches Verzeich-
niß der ausgewanderten Unterthanen nach dem beigefügten Formular,) C(. Beilage)
worinn sowohl
1.) der Bestand ganzer ausgewanderter Familien, als auch
2.) die Teol der einzelnen Auswanderer!
5) das Ziel der Auswanderung?
4.) die Veranlassung derselben)
5.) das Gewerbe) und
6.) der ungefähre Betrag des ausgehenden Vermögens derselben,
auszuheben ist, suszufertigen, und solches sedesmal längstens 6Tage nach dem Termin an
die betreffende Kreis-Regierung einzusenden, welche dieselben sodann in eine Uebersiche
zu bringen und dem Ministerium des Innern spatestens 1 Tage nach dem bezeich,
neten Termin, vorzulegen hat.
Da, was das Vergangene betrifft) mit der Bevölkerungs-Liste die Auswanderun-
en bis zum 31. Oktober des verflossenen Jahrs schon angezeigt sind, so ist nur noch
fü die Monate Rovember und December ein Verzeichniß der Ausgewanderten, nach-
träglich, und zwar noch im Laufe dieses Monats, einzusenden. Stuttgart, den 16.
Januar 1815. - Ministerium des Innern. v. Otto.
Die ordentliche Pastoral-Konkurs-Prüfungen der katholischen Geistlichen betreffend.
Der #3. Junius und der 1. September d. J. werden zu den ordentlichen Pasto,
ral Konkurs-Prüfungen der katholischen Geistlichen bestimmt. Die Kandidaten ha-
ben sich 4 Wochen früher bei dem Königl. katbolischen Kirchenrathe schriftlich zu
melden, und, wenn keine Abweisung folgt, am Tage vor dem Prüfungs= Anfange
dahier auf der Kanzley zum Einschreiben zu erscheinen.
Jugleich bemerkt man) daß zu den bisherigen Gegenständen dieser Prüfungen
eigene Fragen und Aufgaben über den Inhalt und die Anwendung der auf die
katholische Kirche und Geistlichkeit Würtembergs sich beziehenden Staats. Gesetze,
Verordnungen und Einrichtungen hinzukommen. Stuttgart, den 13. Januar 1818.
Kieonisgl. katholischer Kirchenrath.
Die ordentlichen Konkurs- Prüfungen der kathelischen Schullehrer betreffend.
Da man für die ordentlichen Konkurs-Prüfungen der katholischen Schullehrer
und Schulkandidaten in gegenwártigem Jahre den 5. May und den à2. September
bestimmt hat; so wird solches mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß sich die Kan,
didaten jederzeit :4 Tage früher bei dem vorshenden Prüfungs-Commissair zu mel-
den und am Tage vor der Prüfung zum Einschreiben zu erscheinen haben. Stukt-
gart, den 15. Januar 1818. Königl. kathol. Kirchenrath.
Veczeschniß ü##der die gefällten Straf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Gerichts-Hofs vom Monst
November 1817.
Den 4. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Jakob Röder, von Finsterroth,
Oberamts Weinsberg, wegen Versuchs wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung