Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Neckarsulm, wegen einer d grobe Nachläßigkelt verschuldeken Thdtung, ne- 
ben Zuscheidung der sämmtlichen Kosten, eine viermonatliche Pestungs- 
Strafe zuerkannt worden. · 
Am 11. August wurde: 
5. gegen den zu Calw in Verhaft gekommenen Jakob Majer, von Altdorf, Ober- 
amts Bbblingen, wegen ausgezeichneter und zugleich wiederholter Diebstähle, 
neben dem Erlsatz der Kosten und des erweislichen Schadens, eine fünfmo, 
natliche Juchthaus-Strafe ausgesprochen. 
Am 14. August ist: 
4. der zu Eßlingen verhaftete Gottlieb Adam Schnepf, von Böblingen, wegen 
Bagirens, auch wiederholter und zum Theil ausgezeichneter Diebstähle, mit sechs, 
monatlicher; und der in die diesfällige Untersuchung mit verwickelte Wilhelm 
David Gänzle von Köngen, Obeeamt SEßlingen, wegen dhalichen Pergebeas, 
mit viermonatlicher Bestangs- Arbei#t bestrast auch wegen des Kosten= und 
Schadens-Ersatzes das Geeignete verfügt; 
5. der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Joseph Schweizer, 
von Untermberg, Oberamts Vaihingen, wegen zum drittenmal wiederholten Dieb- 
stahls, neben Bezahlung der Kosten und Vergütuns des verursachten Schadens, 
zu ein hriger Suchthaus= Strafe und nachheriger ein áhriger Einsperrung 
in ein JZwangs--Arbeitshaus verurtheilt; und " 
é. dem zu Heilbronn verhafteten Johann Christoph Friedle, von Frankenbach, 
Oberamts Heilbronn, wegen wiederholten Diebstahls, neben einem verhaltniß- 
mäsigen Antheil an den Untersuchungs Kosten und dem Ersaß des erweislichen 
Schadens, eine zedenmonatliche Juchthausstrafe und nachherige sechs-- 
monatliche Einsperrung in ein Zwangs= Arbeitshaus, juerkanut worden. 
Am 15. August wurde: . 
7.derzuEßlingeninPechafkgekommraeMichpelCeigeyvonSchwiebetbingem 
OberamtsLudwsgsEbvrgkwegehsdtittcnDielssiahchsnehendemKosteniundSchai 
Uns-Ersatz,mitsechfchüonasktivcheltsBestungsstrafebelegt,undzugleichveki 
ordnet, daß derselbe nach deren Erstehung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- 
probtet Besserung, und wenigstens auf die Dauer von drei Monaten, einge, 
[perrt werden solle. " · 
Ams-xs—.z74;ig«si-E«s?«s s - 
#. die zu Eßlingene verhaftete Ursula Eberhar d, von Boll, Oberamts. Goppingen, 
wegen dricten Dieb#ahls, auch Vagirens, neben Bezahlung, der Kosten und Ver- 
gütung des ermeislichen Schadens, mit siebenmongtticher Juchehausstrafe und 
nachderiger viermonatlicher Einsperrung in ein Zwangs-Urbeitshaus belegtz und 
9- der zu Ludwiaskurg in Verhaft und Untersuchung gekommene Eterhard Specht, 
von gell, Oberamts Eßlingen) wegen Diebstahls und Unterschlagungy neben
	        
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