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und Gebrauchs ei es Gewehrs, neben Confiscation des leßtern., Verurthei-
lung zu Bezahlung keiner Arrest= umd Uaungs ) so wie der Hälfee der Unter-
suchunge Kosten, auch zum Ersatz den Gurwendeten, resp. unter solidar#chen
Verbinolichkeit mit seiaem Gencsen, über den erstandenen Arrest noch mir
[sieoenmonatlichee Pestungs-Strase; und
b.) Martin Förnsler, von Reuenstem, wegen mehrerer sub lit e. beieichne-
ter Diebstihle, neben gleicher Verbindlichkeit zum Kosten= und Schadens,
Erat wie ad a. mit siebenmonarlicher Venungs," Strafe belegt
worden.
’*l Enkenntnisse in Revisions-Fällen.
An 13. Aug. wurde:
in der Untersuchungs-Sache gegen Jehann Jakob Friz, von Oberurbach,
Oberamts Schorndorf, das von Seiner Königlichen Majestät im Wege
der Gnade nicht gemilderte Erkenntniß dahin ausgesprochen) daß derselbe wegen
Naubmord= Bersuchs und attentirter Diebstähle, neben Bezahlung sammtlicher
Kosten zu zehnsáhriger, seiner körperlichen Consticurion angemessener Loche-
haus Strafe verurtheilt sein, und nach Ablauf diesen Strafzeit unter die poli-
leiliche Aufsicht des Oberamts gestellt werden solle.
u. Apvellearions. Gerichts= Höfe.
1. In Tübinges.
Den #11. August wurde:
1. die von den SErben des verslorbenen Michael Neichert, Bauern zu Hildrizbaufen
in actis ernanne, Beklagten, Querulanren, Appellanten) wider Johann Friedrich
Knaus, Bürger und Weißserber in Herrenberg, Kläger, Querulaten, Appel-
laten, in ihrer, eine Bürgschaft betreffenden Rechts, Sache eingelegte Appells-
tion und erhobene Nullitären-Klage von Amtswegen verworfen, uncer Verurthei,
lung ver Querulanten in die Kosten dieser Instanz.
Den 1½2. August ist:
. in der Rechts, Sache erster Instanz zwischen dem Pfarrer Marr zu Gündringen,
Kläger, und dem therren von Pach zu Rottenburg, als vormaligen Gutshere#
von Hausen am Theonn, Beklageen, tückständiges Dienst-Einkemmen betreffend,
der Beklagte von der Klage auf ein jährliches Wart, Geld von den zur Pfar-
rei zu Hausen am Trann gehbrigen Höôfen entbunden, in Ansehung des weiter
eingeklagten Zins-Nechts von Slistungs-Kapitalien aber dem Kläger Beweis
auferlegt, und die Entlcheidung uber die Prozeß-Kesten noch ausgesezt worden.