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tahlung von teln an den oberaintlichen und des ganzen Betrags der crimi-
nalamtlichen Untersuchungs-, so wie der Arrest, und Azungs-Kosten, zu einhalb-
jähriger Juchthaus-Strafe ; und -
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tatien im verbotenen Grade der Schwaͤgerschast, neben Ersatz des Schadens,
und Bezohlung seiner Arrest-, Azungs- und ztel der Untersuchungs, Kosten, eine
fünfmonatliche Juchthaus, Strafe ausgesprochen.
Am 9. Sept. wurde: .
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nureinzckhkigerVestungssstkafebelegyauchwegeusonsiaationpeosm
quisiteniafeincanohnoktvadGceigsnete verfuͤgt.
Am un. Sept. ist: —E—
u Franzieke Gaismaier, von Baustetten, Oberames Wiblngen, wegen vierter
unehlicher Schwangerschaft mit viermonarlicher Herrschaft= Arbeitsstrafe;
Franz Jesspb Bieg, von Eroltheim, Oberamte Biberach; wegen eines Pferd-
und eines Stier, Diebstahls, welche im rechtlichen Sinne einen zweiten Dieb-
stahl consticuiren, neden Bezahlung seiner Arrest) Azungs" und Untersuchungs-
Koslen, auch Erlatz des Schadens) unter Einrechnung eines Theils des erstan-
denen Arrests mit siebenmonatlicher Luchthaus= Strafe belegt worden.
Am 13. Sept. wurde:
Johann Baltas Kraut, vor Unterrombach) Oberamts Aelen, wegen wiederhol-
ten Vagirens, Fhbrung eines stemden Wonderbuchs und Fällchung desselben,
so wie wegen veischiedener Betrügereien, neben dem Kesten“ und Schadens-Er-
sos zu viermonatlicher Zuckthoue,Strase und nack beriger vie monatli,
cher Eir Cerrunn in ein Iwangs, Arbeirsbaus , *:
Luise Giäs, von Weikersheim) Oberamts Mergentheim) wegen großen und un-