Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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ter erschwerenden Umständen verübten Diebstahls, kleinen Fund-Diebstahls und 
kleiner Brodentwendung, neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz zu vier, 
monatlicher Juchthaus,Strafe verurtheilt. 
Am 30. Senpt. ist: 
10. Jakob Gokl, von Kuchen, Oberamts Geißlinsen, wegen ersten cgroßen und 
qgualiffeirten Diebstahls neben dem Kosten= und Schadens,-Ersatz mit fünfmo, 
natlicher Vestungs--Strafe belegt worden. 
Erkenntnisse in Revisions= Fállen. 
Am 4. Sept. wurden verurtheilt: 
1. 4.) Der bei dem Criminalamt Mergentheim in Untersuchung gekommene Undreas 
Sönger, von Ottenhofen) Känigl. Baierischen Landgerichts Windsheim, 
wegen 29 wiederholter, theils qualifscirter, theils ausgezeichneter Diebstaͤhle, 
worunter sich vier große befinden, und welche er meistens in Verbindung mit 
andern Diebs-Genossen verübte) dann wegen eines einfachen Diebstahls, we- 
gen Conkubinats und fortgesebten Landstreichens zu vier= und einhalb- 
sáhriger Juchthaus. Strafe und nachheriger Ausweisung aus den Könicti, 
chen Staaten; , 
UsohatmGeorgcrhardeeiffer,vonBeknshofemOberamtdKünselsam 
wegenso,theilsqualisicitter,theilsausgezeichneterDiebstähle,woisnnteksich 
ebenfalls vier große befinden) und welche er zum Theil in Verdindung mir 
andern Diebs-Genossen verübte, dann wegen Vagirens, zu zweijähri. 
ger Zuchthaus Strafe und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs- Ar- 
beitshaus auf die Dauer von wenigstens sechs Monaten; jzugleich wurde 
wegen des Kosten, und Schadens-Ersatzes das Geeignete verfügt. 
An' demsekben Tage ist: 
2. zegen den Bauern Johann Georg Dietrich, von Unterhöfen, Oberamts 
ehringen, das Urthril, welches von Seiner Könislichen Moajestät im 
Wege der Gnade nicht gemildert worden ist, dahin ausgesprochen worden: daß 
Inquistt wegen verübten Vatermords durch Bergiftung und verschuldeter Täd- 
tung seiner Mutter durch Gift zur Richtstätte geschleist, mie dem Rade von 
oben vom Leben zum Tode gebracht, dessen Kopf auf einen Spieß gesteckt, der 
Korper auf das Rad geflochten, auch alle Untersuchungs *# Arrests= WVertheidi, 
gungs= und Hinrichtungs= Kosten aus seiner Verlassenschaft bezahlt werden sollen. 
Obiges Todes, Urtheil wurde am 20. September zu Mergentheim vollzogen. 
Am 15. Sept. ist: 
3. Ursula Gnan, von Altdorf, Oberamts Ravensburg, wegen wiederholker Bettü- 
gereien, neben dem Ersatze ihrer Arrest-, Ajungs-, und Untersuchungs-Kostes, 
so wie des verursachten Schadens unter Einrechnung des wegen verzögerter
	        
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