Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 68. 1888.— 617 
" Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 21. November. 
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Dle in dem Monat Ckteber #83f. von ben en Khnigreichs ausgesprochenen Erkenninisse 
etreffend. 
In dem verflossenen Monat Oktober #nd von sämmtlichen Gerichtshöfen des 
Kduigreichs nachstehende! Erkenntnisse ausgesprochen werden, wobei im Allgemeinen 
bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal, Gerichts= Höfe in des Stsats 
und Regierungs= Blatt ausgenommen werden, wodurch eine kängere, als dreimo- 
natliche Freiheits, Strafe erkannt wird. " 
A.) Obertribunal. 
I. Criminal, Senat. 
Oenu 1. Okt. wurde: 
„In der Recurs-Sache des, wegen eines Pferd= und Ochsen-Diebstahls zu Altdorf in Ber- 
hast und Untersochung gekommenen Franz Joseph Bieg, von Erolsheim, Oberamts 
Biberach, das von dem Koniglichen Kriminal-Gerichtshofe zu Ellwangen unter dem 11. 
Sept. d. J. gefällte (im Staats= und Reglerungs-Blatt Nro. 63. S. 579. enthaltene) 
Erkenntniß, seinem ganzen Inhalte nach bestätigt. 
II. Civil= Senat. 
Den g. Okt. wurde: 6 
1. In der Appelletions-Sache von dem vormaligen Ober, Jufliz-Kollegium, zwischen Kosmann 
Marr Erlanger, zu Buchav, Kläger, Appellanten, und dem beramts, Pfleger von 
Pflummern, zu Biberach, Beklagten, Appellaten, die Aufhebung eines wucherlichen 
Kontracts betreffend, voter Abänderang des Erkinataisses der nächstvorigen Instanz, 
-vorerst auf Beweis c#kanns.
	        
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