Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 4. 1819. i 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Negierungs-Blakt. 
  
Samstag, 25. Januar. 
  
Organisation der unteren Staats-Verwaltung in den Departements der Justiz 
und des Innern. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. 
Schon vor mehreren Jahren sind in der unteren Staats-Verwaltung Un- 
seres Kbniareichs wesentliche Märgel fühlbar geworden, und insbesondere hat 
man allgemein anerkannt, daß die Oberamts-Verwaltung den gerechtesten und 
dringendsten Forderungen großentheils nicht entspreche. 
Die Absicht sse zu verbessern hat nach und nach auf verschiedene Mittel ge- 
führt; man hat Kreis-Aemter (nachher Landvogteyen) als Mittelstellen zwischen 
der Regierung und den O'erämtern angeordnet, die vormaligen wenigen Unter- 
Amteyen bis auf eine bedeutende Zahl vermehrt, zur Reoision der Gemeinde- 
urd Stifiungs = Fechnungen eigene unmsttelbare Beamte aufgestellt, für die Admi- 
nistration der Siiftungen belondere Bezirkes-Aewter eingeführt, decernirende Pro- 
virrial = Justiz-Collegien für die e ste Civil-Instanz und für jede Landvogtey eine 
Criminal-Beamtung errich er. 
Diese Anstalten seibst aber sind, mancher legislativen Correctionen ungeach- 
et, auf dem Landtage von „815 Gegenstéde von Beschwerden geworden, welchen 
in mehreren Punkien die Reglerung ihre Anerkennung nicht versagen konnte.
	        
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