Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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. 31. 
— 32. 
— 33. 
Namentlich 
Arresi-Anlegung. 
Beweis zum ewigen Gedächtniß. 
Vorkebrungent gegen Ausbrüche der Gelbst= Hülfe. 
Viertes Kapitel. Von der Rechts-Hölfe wegen unstreitiger Verbindlichkeiten. 
K. 31. 
— 35. 
— 36, 
— 35. 
Allgemeine Bestimmung. — Verhältniß gegen den Oberamts-Richter und 
Oberamtmann. « " 
Anbringung der Klagen. 
57. Verfahren. 
Verwendung für die Gumiade Angehtrigen. 
Fänftes Kapitel. 
*- 
Pon der willköhrlichen Gerichtsbarkeit. 
Sechstes Kapitel. Von der Straf-Rechts-pflege durch die Orts-Obrigkeiten. 
&. 40. 
— 541. 
– 429. 
Umfang der Befugnisse. 
Rekurs an das Oberamts= Gericht. 
Votlufige Verfügung bey grbberen Vergehen. 
Zweyter Abschnitt. Von der Rechts-Pflege durch die Oberamts-Gerichte. 
Erstes Kapitel. Vom Oberamts-Gerichte überhaupt. 
&. 43. 
— 44. 
— 45. 
Bestand desselben. 
1) Oberamts-Richter. 
2) Gerichts-Aktuar. 
5) Gerichts-Beysitzer. 
Anzahl. — Wahl. 
Beeidignng. 
Belohnung. 
Turnus. 
. Werwandtschafts-Verhälrnisse. 
Besondere Besiimmungen wegen des Gerichts-Notar# der Oberamts-Stadt. 
Zweptes Kapitel. Von der bürgerlichen Rechts- Plege. 
I. In Beziehung auf streitiges Recht. 
A.) Von der Competenz des rirrmse Hacht 
. 52. 
— 55. 
B.) 
— 56. 
— 57. 
— 58, 
4 
4% 
In zweyter Instanz. 
In ersier Instanz. 
55. Befreyter Gerichts-Stand. 
Besetzung des Gerichts. 
Beysitzer. — Ordenrliche Mitglieder. 
Aussererdentliches Mitglied. 
59. Bey welchen Handlungen die Beyiehung der Gerichts - Beysihzer unter- 
bleiben koͤnne?
	        
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