41
6. gegen den zu Urach verhaftet gewesenen Ernst Friedrich Lutz, von Kirchentellis-
furth, Oberamts Tuͤbingen, wegen wiederholten Diebstahls und Vagabundität,
neben dem Kosten- und Schadens Ersatz, eine sechsmonatliche Zuchthaus-
Strafe und nachherige viermonatliche Reelusion in ein Zwangs-Arbeitshaus,
ausgesprochen; und
7. der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Paul Bommer,
von Egloabeim) Oberames Ludwigsburgt wegen fortgesetzter, zum Theil großer
und aualiftcirter Diebstäble, unter Einrechnung eines Thrils seines-Arrests, zu
einjaähriger, und dessen Mitschuldiger, Ellas Hamp, von Heutingsheim,
Oberamts Ludwigsburg, wegen fortgesehter, zum Theil unter erschwerenden
Umständen verübter Diebstähle, worunter ein grofßer begriffen ist, unter gleich-
mäßiger Beräcksichtigung eines Theils seines erstandenen Arrests, zu zehnmo-
natlicher Vellungs- Arbeit verurtheilr, auch wegen des Kosten, Ersatzes, und
der Vergütung des erweislichen Schadens, das Nöthige verfügt worden.
Am 8. Der. wurde: ,
hgegendensukßlingenverhaftetgewesenen,-Basitiusv.BaekaugStyx-
tetsburg,wegeugkoßerzumtheilmitAuszeichnungverübterDiebstäbleo
wie-regenUstekschlagungundBekruzs,nebendiInEksatzedesgcstifteten
Schabens, auch Bezadlung seiner Arrest, Verpflegungs" und der Unterluchungs-
Kosten, eine vierjä4hige Vestungs= Arrest= Strafe) unter angemessener Be-
schäftigung, erkannt, und zugleich verordnet, daß derselbe nach deren Erste-
hung aus den Königl. Sraaten in sein Heimwesen verwiesen werden folls.
Amg. Dez. ist: “
9. der zu Eßlingen in Verbaft und Untersuchung gekemmene Handlungs Diener,
Johann Carl August Lrefftz, von Sturtgart) wegen des ssch zu Schulden
gebrachten) mit Betrug, Veruntreuungen und fortgesetzten Eingriffen verbun-
denen, sehr bedeutenden Rests in der ihm anvertraut gewesenen Handlungs-
Kasse) so wie wegen eines durch Fälschung verübten Berrugs, neben Juschei-
dung seiner Arrest- Verpflegungs= auch der Untersuchunge, und Verrheidigungs-
Kosten, und dem Ersatze der erhobenen Geld-Summen nelst den daraus bereits
verfallenen und noch verfallenden Verzugs Ziusen an die Besch ieigten unter
Einrechnung eines Theils des erstandenen Artostes, zu einem, vom Tage der
Einlieferung an den Strafort zu laufenden, viers ächrigen VBestungs, Arrest,
unter angemessener Beschäftigung), verurtheilt worden.
Am 2:z:. Dez. wurde:
1% gegen den zu Heilbronn verhaftet gewesenen Johann Gortfried Reisser, von
Lampoldshausen, Oberamts Reckarsulm, wegen mehrerer, zwar kleiner, aber
unter erschwerenden Umständen verübter Diebstähle, eine viermonatliche
Zuchthaus-Strafe erfannt, auch wegen des Kosten= und Schadens-Ersätzes
das Angemessene verfüge;