Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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berg, Oberamts Maulbronn, wegen der von ihr in Gemeinschaft verübten, theils 
großen? theils kleinen, theils ausgezeichneten, meistens. aber verwegenen Died- 
stähle, welche bei ihr den vierten Diebstahl constituiren) sodann wegen Vagi- 
rens und unerlaubten Zusammenlebens mit dem hienach aufgeführten Christoph 
Beutter mit fünfzehnmonatlicher ZFuchthaus. Strafe, und nachheriger 
achtmonatlicher Einsperrung in ein Jwangs= Arbeitshaus, deren Mut- 
schuldiger Christoph Beutter, von Baihingen) aber, wegen wiederholter 
Diebstahls -Theilnahme und eines verübten kleinen, und einfachen, aber vier- 
ten Diebstahls, auch Vagirens und unerlaubten Julammenlebens mit der 
Rischett, mit achtzehenmonetlicher Juchthaus," Strafe und nachheriger 
neunmonatlicher Einsperrung in einem Zwangs, Arbeitshaus, sodann er- 
hanna Dorothea Günther, von Frielzheim, Oberamts Leonberg, wegen in 
Gesellschaft der beiden letztgenannten Personen verübter großer und verwegener 
Diebstähle, auch eines kleinen Diebstahls und Vagirens mit sechsmonat- 
licher Zuchthaus-Strafe belege. Dabei wurde jedem dieser Inqursiten die 
Bezablung seiner eigenen Arrest= und Azungs= so wie eines angemessenen Theils 
der Untersuchungs-Kosten, auch der Ersaß des Schadens und zwar in Ansehung 
der gemeinschaftlich verürten Diebstähle unter solidarischer Verbindlichkeit, 
auferlegt: 
Joseph SEge, von Pfraumstetten, Obesamts Ehingen, wegen großen Diebstahls, 
mehrerer kleiner Diebstähle und Gewehr-Verheimlichung, neben der Confisca= 
tion des Gewehrs, und dem Schadens= und Kesten- Ersah mit viermonat= 
licher Bestungs-UArbeit bestraft. 
Am z2. Dez. ist: 
. gegen Johann Schenzinger, von Schwendi, Oberamts Wiblingen) wegen 
verübter Diebstähle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, neden dem 
Kosten= und Schadens= Ersaß eine achtzehnmonatliche BVestungs-Strafe 
und nachberige sechsmonatliche Einsperrung in einem Zwangs-Urbeitshause, 
ausgesprochen worden. " 
Am 23. Dez. wurde: 
Leonhard Wolz, von Ober-Sontheim, Oberamts Gailderf, wegen in Ge, 
sellschaft verübten großen und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung sfei- 
ner Arrest= und Azungs= auch der Untersuchungs-Kosten, und dem Ersaß 
des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinem Genossen, zu vier- 
monatlicher Bestungs-Strafe verurtheilt. 
Am z3o. Dez. wurde: 
Franz Joseph Snderle, von Gammerschwang, Oberamts Ehingen, wegen 
zweiten und qualifteirten Diebstahls neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs-
	        
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