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berg, Oberamts Maulbronn, wegen der von ihr in Gemeinschaft verübten, theils
großen? theils kleinen, theils ausgezeichneten, meistens. aber verwegenen Died-
stähle, welche bei ihr den vierten Diebstahl constituiren) sodann wegen Vagi-
rens und unerlaubten Zusammenlebens mit dem hienach aufgeführten Christoph
Beutter mit fünfzehnmonatlicher ZFuchthaus. Strafe, und nachheriger
achtmonatlicher Einsperrung in ein Jwangs= Arbeitshaus, deren Mut-
schuldiger Christoph Beutter, von Baihingen) aber, wegen wiederholter
Diebstahls -Theilnahme und eines verübten kleinen, und einfachen, aber vier-
ten Diebstahls, auch Vagirens und unerlaubten Julammenlebens mit der
Rischett, mit achtzehenmonetlicher Juchthaus," Strafe und nachheriger
neunmonatlicher Einsperrung in einem Zwangs, Arbeitshaus, sodann er-
hanna Dorothea Günther, von Frielzheim, Oberamts Leonberg, wegen in
Gesellschaft der beiden letztgenannten Personen verübter großer und verwegener
Diebstähle, auch eines kleinen Diebstahls und Vagirens mit sechsmonat-
licher Zuchthaus-Strafe belege. Dabei wurde jedem dieser Inqursiten die
Bezablung seiner eigenen Arrest= und Azungs= so wie eines angemessenen Theils
der Untersuchungs-Kosten, auch der Ersaß des Schadens und zwar in Ansehung
der gemeinschaftlich verürten Diebstähle unter solidarischer Verbindlichkeit,
auferlegt:
Joseph SEge, von Pfraumstetten, Obesamts Ehingen, wegen großen Diebstahls,
mehrerer kleiner Diebstähle und Gewehr-Verheimlichung, neben der Confisca=
tion des Gewehrs, und dem Schadens= und Kesten- Ersah mit viermonat=
licher Bestungs-UArbeit bestraft.
Am z2. Dez. ist:
. gegen Johann Schenzinger, von Schwendi, Oberamts Wiblingen) wegen
verübter Diebstähle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, neden dem
Kosten= und Schadens= Ersaß eine achtzehnmonatliche BVestungs-Strafe
und nachberige sechsmonatliche Einsperrung in einem Zwangs-Urbeitshause,
ausgesprochen worden. "
Am 23. Dez. wurde:
Leonhard Wolz, von Ober-Sontheim, Oberamts Gailderf, wegen in Ge,
sellschaft verübten großen und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung sfei-
ner Arrest= und Azungs= auch der Untersuchungs-Kosten, und dem Ersaß
des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinem Genossen, zu vier-
monatlicher Bestungs-Strafe verurtheilt.
Am z3o. Dez. wurde:
Franz Joseph Snderle, von Gammerschwang, Oberamts Ehingen, wegen
zweiten und qualifteirten Diebstahls neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs-