Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Kindes, sodann wegen mehrmaliger falscher Namens= Angabe vor Koͤniglichen 
Behörden, wie auch Verletzung der juratorischen Caution, besonders aber wegen 
wiederholt verübter eilf kleiner Diebstahle, wovon einer unter erschwerenden 
Umständen begangen wurde, neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz, mit 
vier und ein haldsdhriger Juchthausstrafe und nachheriger Einsperrung 
in ein Zwangs-Arbeitshaus auf neun Monate; 
t. Christoph Friedrich Weigand, von Schorndoef, wegen schwerer Injurien) sowohl 
#6en das Oberamt Schorndorf, als gegen das vormalige Königl. Criminal= 
ribunal) so wie wegen wiederholten Querulirens, mit einer seinen kränklichen 
Umständen angemessenen sechsmonatlichen Juchthausstrafe belegt, und in 
die Häálfte der Untersuchungs-Kosten verurtheilt; 
5. Sva Katharina Denner, von Ernsbach, Oberamts Oehringen, wegen großen und 
ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens, Ersah zu vier- 
monatlicher Juchthausstrafe verurtheilt worden. 
Am 14. Jan. wurde: 
6. Magdalena Hartmann, von Wattweil in der Schweiz, über die ihr wegen 
Diebstahls unterm 4. Nov. 1818. (. Staats= und Regierungs--Bleatte von 1816. 
S. 680.) zuerkannte viermo natliche ZJuchthausstrafe) da sich erst neuerlich 
jeener Diebstahl als ein wiederholter herausstellte) zu weitfrer achtmonatli- 
cher, im Ganzen also zu einjähriger Zuchtstrafe verurtheilt. 
Am 16. Jan. wurde: 
7. gegen Joseph Bauer, von Fachsenfeld, Oberamts Aalen, wegen wiederholten 
Vagirens eine achtmonatliche Einsperrung im Zwangs Urbeitshause zu 
Ellwangen verfügt; 
#3. dem Johann Michael Stecher, von Gschwend) Oberamts Geildorf, wegen 
dreier Diebstähle, wovon einer, den er gemeinschaftlich verübt hat,) unter sehr 
erschwerenden Umständen begangen wurde, die zwei übrigen aber durch Einstei- 
gen qualiffcirt sind, neben Bezahlung seiner Arrest. Azungs, und eines verhält, 
nißmäßigen Theils an den Untersuchungs-Kosten, auch neben Ersatz des Scha- 
dens, respektive unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinen Consorten, eine 
fünfmonatliche, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessene Vestungs= 
Strafe zuerkannt. 
Am ai. Jan. ist: 
5. ber zu Mergentheim in Untersuchung gekommene Joseph Fernstein, von Ober- 
Griesbach, Koͤnigl. Baierschen Landgerichts Eichach, wegen Wild-Diehbstahls, 
attentirter und wirklich verübter Wilderei, gefährlicher Widerseßlichkeit bei seiner 
Aecretirung und Uebertretung des Berbots des Wiedereintritts in das Königreich, 
neben Verfällung in seine Arrest,= Azungs= und Untersuchungs-Kosten, zu ach "k
	        
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