Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Kindes,  sodann  wegen  mehrmaliger  falscher  Namens=  Angabe  vor  Koͤniglichen
Behörden,  wie  auch  Verletzung  der  juratorischen  Caution,  besonders  aber  wegen
wiederholt  verübter  eilf  kleiner  Diebstahle,  wovon  einer  unter  erschwerenden
Umständen  begangen  wurde,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens=  Ersatz,  mit
vier  und  ein  haldsdhriger  Juchthausstrafe  und  nachheriger  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf  neun  Monate;

t.  Christoph  Friedrich  Weigand,  von  Schorndoef,  wegen  schwerer  Injurien)  sowohl
#6en  das  Oberamt  Schorndorf,  als  gegen  das  vormalige  Königl.  Criminalribunal)

  so  wie  wegen  wiederholten  Querulirens,  mit  einer  seinen  kränklichen

Umständen  angemessenen  sechsmonatlichen  Juchthausstrafe  belegt,  und  in
die  Häálfte  der  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt;

5.  Sva  Katharina  Denner,  von  Ernsbach,  Oberamts  Oehringen,  wegen  großen  und
ausgezeichneten  Diebstahls,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens,  Ersah  zu  viermonatlicher
  Juchthausstrafe  verurtheilt  worden.

Am  14.  Jan.  wurde:

6.  Magdalena  Hartmann,  von  Wattweil  in  der  Schweiz,  über  die  ihr  wegen
Diebstahls  unterm  4.  Nov.  1818.  (.  Staats=  und  Regierungs--Bleatte  von  1816.
S.  680.)  zuerkannte  viermo  natliche  ZJuchthausstrafe)  da  sich  erst  neuerlich
jeener  Diebstahl  als  ein  wiederholter  herausstellte)  zu  weitfrer  achtmonatlicher,
  im  Ganzen  also  zu  einjähriger  Zuchtstrafe  verurtheilt.

Am  16.  Jan.  wurde:

7.  gegen  Joseph  Bauer,  von  Fachsenfeld,  Oberamts  Aalen,  wegen  wiederholten
Vagirens  eine  achtmonatliche  Einsperrung  im  Zwangs  Urbeitshause  zu
Ellwangen  verfügt;

#3.  dem  Johann  Michael  Stecher,  von  Gschwend)  Oberamts  Geildorf,  wegen
dreier  Diebstähle,  wovon  einer,  den  er  gemeinschaftlich  verübt  hat,)  unter  sehr
erschwerenden  Umständen  begangen  wurde,  die  zwei  übrigen  aber  durch  Einsteigen
  qualiffcirt  sind,  neben  Bezahlung  seiner  Arrest.  Azungs,  und  eines  verhält,
nißmäßigen  Theils  an  den  Untersuchungs-Kosten,  auch  neben  Ersatz  des  Schadens,
  respektive  unter  solidarischer  Verbindlichkeit  mit  seinen  Consorten,  eine
fünfmonatliche,  seiner  körperlichen  Beschaffenheit  angemessene  Vestungs=Strafe
  zuerkannt.

Am  ai.  Jan.  ist:

5.  ber  zu  Mergentheim  in  Untersuchung  gekommene  Joseph  Fernstein,  von  Ober-Griesbach,
  Koͤnigl.  Baierschen  Landgerichts  Eichach,  wegen  Wild-Diehbstahls,
attentirter  und  wirklich  verübter  Wilderei,  gefährlicher  Widerseßlichkeit  bei  seiner
Aecretirung  und  Uebertretung  des  Berbots  des  Wiedereintritts  in  das  Königreich,
neben  Verfällung  in  seine  Arrest,=  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten,  zu  ach  "k