Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

IV.  Gerichtshof  des  Donau-Kreises.

.  Criminal-  Senat.

Ami.  Febr.  wurden  verurtheilt:
1.  Anng  Marta  Baumann,  von  Waldsee,  wegen  wiederhosten  Ehebruchs  zu  zwan-Leuge
  Juchthausstrafe  und  zum  Ersatz  der  Hälfte  der  Untersuchungs,
osten;  "  «
s·wegenDiebstahls-Betdachts,Ehebruchs,falsche-AngabenvotGerichtuudmgen
Bagehundttckt  »

a)  Alexius  Belle,  von  Gebelbach,  Koͤnigl.  Baietischen  Landgerichts  Zußmarshausen,
  zu  fünfmonatlicher  Vestungs-Arbeitsstrafe  nebst  Ersatz  von  /Atel
der  Untersuchungs-Kosten,

b)  Josepda  Kanntmann,  von  Trometshofen,  Königl.  Beierischen  Landgerichte,
Schwatmünchen,  zu  vierzehen  wöchiger  Zuchthaussteafe  nebst  /#atel  der  Untersuchungs-Kosten,
  «

)  Johann  Schlegel,  von  Mikhausen,  desselben  Königl.  Baierischen  Landgerschte

zu  viermonatlicher  Bestungs,  Gtrafe  neben  Ersatz  von  1/4  der  Unterfu-—chungs,Kosten,

  und  *

d)  Ursula  Schmid,  von  Niederaunau,  Königl.  Baierischen  Landgeriches,
Ursberg,  zu  vierzehen  wöchiger  Juch'hausstrafe  neben  /Atel  der  Untersuchungs
  Kosten.  ·  .  »

Jugleich  wurde  bestimmt,  daß  dieselben  nach  erstandener  Strafe  an  die
ibnen  vorgeschten  betreffenden  Koͤnigl.  Baierischen  Landgerichte  ausgeliefert
werden  sollen.

Am  4.  Febr.  ist:

5.  Andreas  Heuzle,  von  Raggel,  K.  K.  Oestreichischen  Landgerichts  Sonnenber?,
wegen  Sodomie)  neben  Zuscheidung  der  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten  zu  einer
  dreijährigen  Vestungskrafe  verurtheilt  worden.

Am  8.  Febr.  wurde:

4.  der  bei  dem  Königl.  Oberamt  Leutkirch  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Jeseph  Wägele,  von  Thannheim,  weaen  rersuck'ter  Unucht  mit  einem  unmannbaren
  Mädchen  zu  einjähriger  Zuchthauestrafe  so  wie  zum  Erfatz  der  Arrest
und  Unctersuchungs=  Kosten  verurtheilt.

Am  13.  Febr.  ist:

5.  Urlala  Schmuß,  von  Stetten,  Oberamts  Wiblingen,  wegen  fünften  Scorta"
tionsDVergehens  zu  einer  viermonat  lichen  Arbeitsstrafe  in  herrschaftlichen
Geschäásten  verurtheilt  worden.