Die halbjährigen Vicariat-Tabellen betreffend.
Sämmtliche evangelische Dekane werden hiemit an die Beokachtung der längst be-
stebenen, aber von manchen nicht immer befolgten, Perordnu g in Ansehunng der
balejährigen Dicariats-Labellen im Staats= und Regierungs= Blatt 1315. Nro. 1.
ernstlich erinnert, unter der wiederholten Erklärung, daß man dieselbe von jedem
Dekan, der sie nicht innerhalb der ersten 3 Tagen nach Georgii und Martini ein-
schicht, auf seine Kosten durch Expressen werde abbolen lassen.
Stuttgart den 36. März. 1399. Kiäinigl. evangelisches Consistoriüm.
Die Patronat-Rechte des Senats der. Universität Tübingen betreffend.
Da dem Senat der Universstät Tübingen die Patronat. Rechte in Ansehung
dersenigen Kirchen= Aemter) von denen ihm solche früher zugestanden hatcten, wieder
gnädigst eingerdumt worden sind; so wird hlemit bekanne gemacht,) daß die Einga-
ben um die erledigte Pfarrei Holzgerlingen) welche bis seht bei dem Königl. Con-
sistorium eingekammen sind, dem Universitcts? Senat mitgetheilt worden seyen, und
haben sich hienach die Geistlichen) welche sich etwa um gedachte Pfarrei zu melden
in der Folge entschließen werden, unmittelbar an jene Behörde zu wenden.
Stuttgart den 2. April 1819. Königl. evangelisches Conststorium.
* #
1#½
Die bisher in Bachau stattgesundenen Schullehrer, Concurs-- Prüfungen werden
künferg in der Stadt Riedlingen gehalten, wo sich die Prüfungs, Candidaten
bei dem Dekan und Stadtpfarrer Ströbele ordnungsgemáäß zu melden haben.
Stuttgart den 33. März 1819. Königl. katholischer Kirchenrath.
Se. Königl. Masestdt haben vermöge höchster Entschliehzung vom :5. März
d. J. den bisherigen Provinzial= Justiz Rath Holl zu Ulm, auf sein durch hohes
Alter motivirtes unterthänigstes Gesuch, mit der normalmäßigen Pension in den
Ruhestand zu verfeßzen geruht.
Kbnigl. Justiz-Ministerium.
aucler.
Se. Königl. Majestát haben durch höchstes Dekret vom 25. d. M. dem
Caizellisten Reicharde bei dem Konigl. Gerichtshofe zu Ellwangen und dem Can-
zellisten Zweigart bei der Konigl. Ausstands Commisston zu Stuttgart, die-
gnädigste Erlaubniß zu Vertauschung ihrer Stellen ertheilt.
. tuttgare den 37. März 1819. Koönigl. Justiz= Ministerium.
"""« « Maueler.
Se. Koͤnigl. M st aͤt haben vermöge höchsten Dekcets vom 29. Rärz-
dem ÖOber-Tribunal Rath Majer die Stelle eines Vice-Direktors bei dem Criminal“-
Senate des Königl. Ober-Teidanals gnddigst zu übertragen gerutzt.
Konigl. Justiz, Ministerium.
Maueler.