Full text : Anleitung zu einer einfachen Buchführung für Privat- und Gemeindewaldungen mittleren bis kleinen Umfangs.

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förster,  welcher  diesem  jährlich  die  nötigen  Ratschläge  über  Dammgen  und  Kulturen  gibt  und  ihm  auch
die  Taxen  seiner  GOberförsterei  auf  Fornmlar  I31  und  122  übermittelt  bal.  Außer  diesen  Taxen
besteht  das  Janze  schriftliche  Nüstzeus  des  Verwalters  aus  dem  Hauptbuch  mit  der  Dilfstafel,  dem  Gettel
huch  und  den  Alzählungslabellen.  Das  Wirtschaftsjahr  läuft  vom  1.  Juli  bis  Ende  Juni.  Wir
leginnen  mit  dem  1.  Juli  1005  (s.  Miuster  A  auf  S.  50,  in  welchem  die  Spalten  für  Haupt  und
Vornutzung  und  für  Nutzbolz  fortselassen  sind).  Aus  dem  Vorjahre  sind  an  Dolz  unverkouft  geblieben  ###
anderes  Lanbholz,  205  km  Nadelholz  und  12  im  Stockholz  und  Reisig,  welche  mit  dem  Uassenbestand  von
311  ank.  dem  neuen  Hauptbuch  unter  ljid.  AAr.  1  vorgetragen  werden.  Rückständig  aus  dem  Vorjabre  sind  noch
eine  unter  Nr.  300  des  alten  Daupthuches  als  Soll-Ausgab#e  verzeichnete  Dost  von  50  2nk.  und  ein  unter
Nr.  572  als  Soll-Sinnahme  gebuchter  Betrag  über  freihändig  verkauftes  lolz  nach  Settel  NAr.  281  pon  120  Mlf.
Diese  erscheinen  unter  Ur.  2  und  3  in  dem  neuen  Dauptbuch,  und  zwar  wieder  als  Soll-Ausgabe  und
Soll-Sinnahme.  Die  Soll-Aussahe  von  50  M  ik.  kommt  am  6.  Juli  unter  Ur.  8  und  die  Soll-Finnahme
von  120  Mik.  am  50.  Uovember  unter  Ur.  ag  zur  Erledignug,  wobei  beide  Beträge  unter  neuen
Amnmern  in  die  Ist-Aussabe  bzw.  Ist-Kinnahme,  und  zwar  in  die  für  das  Vorjahr  bestinunten  Spalten,
und  außerdem  in  die  Varrubriken  übernommen  werden.  Das  Datum  der  Erlediguns  wird  bei  den
Sollnummern  bemerkt.  Da  der  Kassenbestand  schwach  ist,  läßt  sich  der  Verwalter  am  1.  Zuli  von  dem
Gutsherrn  einen  Dorschuß  von  1000  Mk.  Leben.  Am  1.  Juli  werden  nun  die  Gehälter  für  den
VDerwalter  und  den  Jäger  Zezahlt  (s.  Nr.  5,  6,  7)  und  das  Deputat  ausgeseben.  Der  Verwalter  hat  seine
Daupttätiskeit  in  der  Landwirtschaft.  Nach  einer  Bestimmus  des  Gutsherrn  sollen  von  seinem  Gehalt
jährlich  1000  amk.,  also  vierteljährlich  250  Mk.,  dem  Forstbetrieb  zur  Last  fallen.  Da  die  Sahlunz  aus
einer  Tasche  geht,  so  bezahlt  er  sich  der  Einfachheit  halber  voll  aus  der  Wirtschaftskasse,  bucht  den  Betrasim
  Wirtschaftskassenbuch,  schreibt  aber  dort  unbar  der  Wirtschaft  250  Nt.  als  Beitrag  zum  Gehalt  des  Derwalters
von  der  FPorstwirtschaft  wieder  gut.  In  dem  Dauptluch  trägt  er  diese  250  zllk.  als  Ausgabe  in  die
zutreffende  Spalte  ein,  übernimmt  sie  jedoch  nicht  in  das  Bare  (Ar.  5).  Das  Gehalt  für  den  Jäger
(Ur.  6)  wird  bar  gezahlt  und  bar  gebucht,  das  Depntat  (Ur.  2)  hingegen,  welches  der  Jäger  aus  der
Wirtschaft  erhält,  wird  wieder  nur  angerechnet.  Die  Wirtschaft  bucht  den  Wert  als  unbare  Sinnahme
und  die  Forst  als  unbare  Ausgahe.  Am  16.  Juli  wird  dem  Verwalter  gemeldet,  daß  Dolz  für  die
herrschaftliche  Küche  berbeigeschafft  werden  muß.  Er  weiß,  daß  noch  altes  Dolz  im  Walde  steht,  schlägt
die  Abzählungslabellen  nach  und  findet  in  dem  Distrikt  2  noch  10  rm(□Im)  Birken-Nlohen  unverkauft,
welche  er  anzufahren  gedenkt.  Er  nimmt  nun  das  Gettelbuch  zur  Dand  und  stellt  für  die  Gutsherrschaft
einen  Settel  (Form.  125)  über  die  l0  rm  aus  unter  gleichzeitiger  Ausfüllung  der  Quittung.  Bezũglich
des  Uaufpreises  wird  nur  die  Taxe  von  3,50  zUkf.  pro  Raummeter  =  35  2nt.  eingetragen.  Die  Buchung  der
Dolzmasse  findet  auf  dem  Settel  in  dem  Sortiment  der  Tabelle,  also  in  Naummetern,  statl.  Der  Verwalter  schreibt
also  die  10  in  die  Spalte  em,  wiederholt  unten  die  Sahl  als  Summe  und  bemerkt  darunter  =  *’  im.
Den  Festsehalt  erfährt  er  aus  der  Dilfstafel.  Der  Zäger,  welcher  auch  im  Besitz  der  Dilfstafel  ist,  bat
die  Pflicht,  beun  Empfans  des  Fekttels  zu  prüfen,  ob  der  Festgehalt  richtig  berechnet  ist.  Da  das  Holz
aus  dem  Wirtschaftsjahr  1001°05  stamun,  so  schreibt  er  oben  rechts  auf  den  Settel  W.  J.  15
Wirtschaftsjahr  1001.05),  auf  der  Duittung  macht  er  den  Vermerk  d.  A.  (*  durch  Aurechnuns).
Der  Fettel  erhält  als  erster  im  Jahre  die  Nr.  1,  welche  auch  in  der  Tabelle  vermerkt  wird.  Da  diese
UAummer  unter  Umständen  schon  einmal  aus  dem  Vorjahre  in  der  Tabelle  verzeichnet  sein  kann,  so  wird
die  neue  Aummer  zur  Unterscheiduns  von  der  alten  mit  einem  kleinen  Nreis  umzaogen.  NUachdem  die
Cabelle  nach  Maßgabe  des  Formulars  berichtigt  ist,  findet  die  Eintragmsa  in  das  Daupthuch  (s.  ljd.  Nr.  9)
statt.  In  der  ersten  Spalte  findet  sich  in  der  Tabelle  bei  den  Uummern  der  Vermerk  „am  Wildacker“,
den  der  Verwalter  auf  die  Quittung  übernimmt,  damit  der  Knecht  weiß,  wo  das  Dolz  stebt.  Fettel  und
(duittung  werden  nun  aus  dem  Buch  Jetreunt,  wobei  sich  der  Verwalter  überzeugt,  ob  der  Blauhosen  gut
durchgeschrieben  hal.  Den  zeitel  erhält  der  Jäger,  die  Quittung  der  Unecht.  Am  2U.  Juli  verkauft
der  Verwalter  mit  Geltel  Ur.  2  20  Im  Nadelbolz  aus  dem  Uorjahre  freihändis  und  um  1.  Seplember

nul  Fettel  Nr.  5  eine  Uarre  MWaldgras  nach  der  NUebennuungstare.  Em  Rehbock  wird  am  Zu.  Serlember