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förster, welcher diesem jährlich die nötigen Ratschläge über Dammgen und Kulturen gibt und ihm auch
die Taxen seiner GOberförsterei auf Fornmlar I31 und 122 übermittelt bal. Außer diesen Taxen
besteht das Janze schriftliche Nüstzeus des Verwalters aus dem Hauptbuch mit der Dilfstafel, dem Gettel
huch und den Alzählungslabellen. Das Wirtschaftsjahr läuft vom 1. Juli bis Ende Juni. Wir
leginnen mit dem 1. Juli 1005 (s. Miuster A auf S. 50, in welchem die Spalten für Haupt und
Vornutzung und für Nutzbolz fortselassen sind). Aus dem Vorjahre sind an Dolz unverkouft geblieben ###
anderes Lanbholz, 205 km Nadelholz und 12 im Stockholz und Reisig, welche mit dem Uassenbestand von
311 ank. dem neuen Hauptbuch unter ljid. AAr. 1 vorgetragen werden. Rückständig aus dem Vorjabre sind noch
eine unter Nr. 300 des alten Daupthuches als Soll-Ausgab#e verzeichnete Dost von 50 2nk. und ein unter
Nr. 572 als Soll-Sinnahme gebuchter Betrag über freihändig verkauftes lolz nach Settel NAr. 281 pon 120 Mlf.
Diese erscheinen unter Ur. 2 und 3 in dem neuen Dauptbuch, und zwar wieder als Soll-Ausgabe und
Soll-Sinnahme. Die Soll-Aussahe von 50 M ik. kommt am 6. Juli unter Ur. 8 und die Soll-Finnahme
von 120 Mik. am 50. Uovember unter Ur. ag zur Erledignug, wobei beide Beträge unter neuen
Amnmern in die Ist-Aussabe bzw. Ist-Kinnahme, und zwar in die für das Vorjahr bestinunten Spalten,
und außerdem in die Varrubriken übernommen werden. Das Datum der Erlediguns wird bei den
Sollnummern bemerkt. Da der Kassenbestand schwach ist, läßt sich der Verwalter am 1. Zuli von dem
Gutsherrn einen Dorschuß von 1000 Mk. Leben. Am 1. Juli werden nun die Gehälter für den
VDerwalter und den Jäger Zezahlt (s. Nr. 5, 6, 7) und das Deputat ausgeseben. Der Verwalter hat seine
Daupttätiskeit in der Landwirtschaft. Nach einer Bestimmus des Gutsherrn sollen von seinem Gehalt
jährlich 1000 amk., also vierteljährlich 250 Mk., dem Forstbetrieb zur Last fallen. Da die Sahlunz aus
einer Tasche geht, so bezahlt er sich der Einfachheit halber voll aus der Wirtschaftskasse, bucht den Betrasim
Wirtschaftskassenbuch, schreibt aber dort unbar der Wirtschaft 250 Nt. als Beitrag zum Gehalt des Derwalters
von der FPorstwirtschaft wieder gut. In dem Dauptluch trägt er diese 250 zllk. als Ausgabe in die
zutreffende Spalte ein, übernimmt sie jedoch nicht in das Bare (Ar. 5). Das Gehalt für den Jäger
(Ur. 6) wird bar gezahlt und bar gebucht, das Depntat (Ur. 2) hingegen, welches der Jäger aus der
Wirtschaft erhält, wird wieder nur angerechnet. Die Wirtschaft bucht den Wert als unbare Sinnahme
und die Forst als unbare Ausgahe. Am 16. Juli wird dem Verwalter gemeldet, daß Dolz für die
herrschaftliche Küche berbeigeschafft werden muß. Er weiß, daß noch altes Dolz im Walde steht, schlägt
die Abzählungslabellen nach und findet in dem Distrikt 2 noch 10 rm(□Im) Birken-Nlohen unverkauft,
welche er anzufahren gedenkt. Er nimmt nun das Gettelbuch zur Dand und stellt für die Gutsherrschaft
einen Settel (Form. 125) über die l0 rm aus unter gleichzeitiger Ausfüllung der Quittung. Bezũglich
des Uaufpreises wird nur die Taxe von 3,50 zUkf. pro Raummeter = 35 2nt. eingetragen. Die Buchung der
Dolzmasse findet auf dem Settel in dem Sortiment der Tabelle, also in Naummetern, statl. Der Verwalter schreibt
also die 10 in die Spalte em, wiederholt unten die Sahl als Summe und bemerkt darunter = *’ im.
Den Festsehalt erfährt er aus der Dilfstafel. Der Zäger, welcher auch im Besitz der Dilfstafel ist, bat
die Pflicht, beun Empfans des Fekttels zu prüfen, ob der Festgehalt richtig berechnet ist. Da das Holz
aus dem Wirtschaftsjahr 1001°05 stamun, so schreibt er oben rechts auf den Settel W. J. 15
Wirtschaftsjahr 1001.05), auf der Duittung macht er den Vermerk d. A. (* durch Aurechnuns).
Der Fettel erhält als erster im Jahre die Nr. 1, welche auch in der Tabelle vermerkt wird. Da diese
UAummer unter Umständen schon einmal aus dem Vorjahre in der Tabelle verzeichnet sein kann, so wird
die neue Aummer zur Unterscheiduns von der alten mit einem kleinen Nreis umzaogen. NUachdem die
Cabelle nach Maßgabe des Formulars berichtigt ist, findet die Eintragmsa in das Daupthuch (s. ljd. Nr. 9)
statt. In der ersten Spalte findet sich in der Tabelle bei den Uummern der Vermerk „am Wildacker“,
den der Verwalter auf die Quittung übernimmt, damit der Knecht weiß, wo das Dolz stebt. Fettel und
(duittung werden nun aus dem Buch Jetreunt, wobei sich der Verwalter überzeugt, ob der Blauhosen gut
durchgeschrieben hal. Den zeitel erhält der Jäger, die Quittung der Unecht. Am 2U. Juli verkauft
der Verwalter mit Geltel Ur. 2 20 Im Nadelbolz aus dem Uorjahre freihändis und um 1. Seplember
nul Fettel Nr. 5 eine Uarre MWaldgras nach der NUebennuungstare. Em Rehbock wird am Zu. Serlember