Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

a90 
Durch hoͤchstes Reseript vom B. d. M. ist dem bisherigen Ober-Justiz-Rath Grafen 
won Mandelsloh die erledigte Legations-Sekretaͤrs-Stelle bei der Konigl. Gesandt- 
schaft in Beclin mit dem Rang und Karakter eines Geheimen Legations.Ratbs, und 
vermoge Resolution vom 6. d. M. dem vormals bei der Oderrechnungs-Kam- 
metr angestellt gewesenen und bei der neuen Organisation derselben dem Rewvisorat 
Des Steuer-Cosllegiums zugetheilten Sekretaͤr Keller die erste Sekretaͤrs-Stelle bei 
der Koͤnigl. Finanz-Kammer in Ellwangen uͤbertragen worden 
Gestorben ist den 29. Mai a819. Finanz-Cammer TCanzlist Nieth ammer in Ell- 
wangen) 36 Johr alt. 
II.) Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Jnnern: 
des Ministerium des Innern. 
Köonigliches Cousistorium. 
Bekanntmach # ig eines ruhmwürdigen Beispiels. 
Die Gemeinde zu Amstetten, Diöcese Geißlingen, welche nur aus 3 152. Seelen. 
bestehet und darunter 3s: schufäáhige Kinder zähle, hat aus eigenem Aucriebe die 
Besoldung ihres Schullehrers die kompetenzmäßig nicht mehr als 166 K. 43 kr. 
betrug, auf soo fl. erhöhr, und daduach den Schuldienst zu einem Dienst 3. Glasse 
erhoben, um für ihre Schule stets einen geschickten Lehrer zu erhalten. 
Dieses ruhmwürdige Beispiel einer Gemeinde ihren Lehrer vor Nahrungs“ Sorgen zu 
sichern und dadurch für die Verbesserung ihrer Schule selost hinzuwirken, wird hiemic 
um seiner Seltenheit willen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den #6. Mai 1619. v. Schmidkin. 
.) Des Departements der Finanzen: 
des Finanz-Ministerium. 
Erndte-General-Rescript. 
Oie der Könial. Obet= Kinanz= Kammer zugehdrigen Zehenten von#dem dißjähri- 
gen Erzeugniß an Getreide, Heu, Oehmd und den sogenannten Klein-Jeh-#t. Früchten, 
so wie die Theil= und Land= Garben sind #n Beziehung auf Verpachtung oder 
Selost. Einzug nach den bestehenden Vorschrifte#n zu behandeln. Die Cameral-Aem- 
ter werden hiebei erinnert, die vorbereitenden Geschafte für die Verpachcung in Bälde 
au besorgen, damit diese lelbst bei eintretender Reife der Erzeugnisse keinem Aufent- 
balt unterliegen möge. Stuttgart den 1. Juni 13219. · 
v. Weckherlin. 
I
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.