Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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3.  Maß=  und  Gewichtswesen.

 

Bekanntmachung.

 

Auf  Grund  des  §5  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  das  folgende  System  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

S  Induktionszähler  für  einphasigen  Wechselstrom,  Form  AT,  der  Danubia  A.  G.
in  Straßburg,  Els.
Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  Wy,  Linkstr.  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.
Charlottenburg,  den  16.  Juli  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
E.  Warburg.

 

Bekhanntmachung.

 

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
sind  die  folgenden  Systeme  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihnen  die  beigesetzten  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

I.  Zusatz  zu  System  un.  Magnetmotorzähler  für  Gleichstrom,  Form  E  Cp.
II.  Zusatz  zu  System  Induktionszähler  für  Wechselstrom,  Form  T  L  Je,
beide  hergestellt  von  der  Allgemeinen  Elektrizitäts-Gesellschaft  in  Berlin.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  WF,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  18.  Juli  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
E.  Warburg.

 

4.  Poli  zeiwesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

9  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
7-  "3  *  #  der  Hestafung  Ausweisung  ausworaingeder
  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlusses.
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Auf  Grund  des  362  des  Strafgesetzbuchs.
1

Maximilian  Bauer,geboren  am  13.  Juli  1895  zu  Prag,  Betteln,
Arbeiter  (Glas-  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Neudorf,
macher),  Bezirk  Tachau,  ebendaselbst,  öster-Königlich

  Preußischer  10.  Juli  1914.
reichischer  Staatsangehöriger,

Regierungspräsident  zu
Cassel,

 

 

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