Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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gerschaft und der kuͤnftigen Glieder der Gemeinde, oder das Interesse der einzelnen 
Gemeinden und der übrigen Staats-Genossen getheilt ist. 
s. 790. 
Aufzählung einzeluner hieher gehöriger Fälle. 
NRamentlich unterliegen der eberamtlichen Genehmigung ausser den — zwi- 
schen dem Gemeinde-Rathe und Bürger.-Ausschusse bestrittenen Gegenständen 
(F. 66.) alle diejenigen Füälle, 
a) wo ein Mitglied des Gemeinde-Rathes oder Bürger-Ausschusses irgend et- 
was, sey es Besoldung, Wartgeld, Pension, Taggeld, Reise-Kosten, Re- 
muneration oder Verehrung aus der Gemeinde-Kasse beziehen, eder irgend 
elne Einrichtung zu seiner Erleichterung, Bequemlichkeit, oder Nutzen auf 
Kosten der Gemeinde treffen will; 
b) wenn eine illiquide oder inerigible Forderung der Gemeinde in Abgang ge- 
bracht, oder dem. Gemeinde-Pfleger auf den Rest gelegt, — 
c wenn eine liquide und exigible Forderung dem Schuldner ohne rechtlichen 
Grund ganz oder zum Theile erlassen werden soll; 
d) wenn durch unvorhergesehene Ausgaben die Haupt= Summe des Etats über- 
schritten, und kine# neue oder erhöhte Umlage nothwendig wird; 
e.) jede Veräusserung von Gebäuden, Grundstäcken, Gefällen und anderem nut- 
baren Eigenthum der Gemelnde; 
) jede neue — die Schulden-Masse vermehrende Capital-Aufnahme; 
g) jede Abloͤsung von Aktiv-Capitalien, in so fern selche nicht zur Abtragung 
non Passio-Schulden verwendet werden; 
b) aufsererdentliche Vorempfänge auf die Einkünfte folgender Jahre, ausserge- 
wbhnlsiche Holzschläge und dergl.; 
i) jede Belastung der Gemeinde durch Passtio-Uebernahme von Renten, Zinsen: 
Güllten und anderem lästigen Eigenthum; 
k) jede Schmélerung der Gemeinde-Einkünfte durch Einführung oder Erhs- 
bung büngerlicher Nutzungen, z. B. von Allmond-Helz= Weid-Pfrch- 
Gerechilgkeiten für einzelne Bürger; 
1) iede Verminderung oder Aufhebung der bestehenden Abgaben an die Ge- 
meinde Kasse, z. B. der Bürger-Steuer, des Bürger-Annahm-Geldes, des 
Beosütz-Geldes, Wach-Geldes, Frohn-Gelres, der Allmand-Zinse, Holztheil= 
Zühse, Weid-Gselder u. a. m.
	        
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