Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

a) die Wahrung der Hoheits-Rechte des Staates, die Erhaltung der Landes- 
Gränzen und der mit den Nachbar-Staaten bestehenden Verhaͤltnisse, die Er- 
ledigung und resp. Vorlegung der Ein= und Auswanderungs-Fälle, der Ver- 
mdgens= Erportations= und Abzugs-Fälle; 
b) die Erhaltung des Staats-Organismus und der den einzelnen — dem Ober- 
amt untergeordneten Stellen, Körperschaften und Ständen vorgezeichneten Grän- 
zen, namentlich die Erhaltung der Amts= und Gemeinde-Verfassung, die Leitung 
der-Waht- Geschäfte, die Aufsicht über die Gemeinde-Versteher önd Offteianten, 
die Erledigung und resp. Vorlegung der Irrungen zwischen den Gemeinde= Raͤthen 
und Bürger-Ausschüssen, so wie der in Alsscht auf die Erwerbung, den Genuß 
oder den Verlust des Bürger= und Beysig-Rechtes sich ergebenden Anstände; 
c) die Aufsicht über die Verwoltung des Gemeinde-Vermdgens, die Prüfung 
und resp. Genehmigung der Gemeinde-Etats, der Gemeinde-Rechnungen und 
der Beschlüsse des Gemeinde-Rathes in den biezu geeigneten Fällenz; 
4) die Aufsicht über die Verwaltung der Stiftungen, die Sorge för Erbastung 
derselben und für die stiftungmäßige Verwendung ihrer Einkünfte, die Prü- 
fung und Justifikation ihrer Rechnungen; 
e) die Aufsicht über die Amts-Korperschaft, und aber die Verwalturg ibres 
Vermdgens, der Vorsitz in der Amts-Versammlung, die Prüfung und Vor- 
legung der Amts-Cerporations-Etats, die Prüfung und Erledigung der Amis- 
pfleg-Rechnungen; 
1) die möglichste Erleichterung, Verthellung und Ausgleichung der Kiegstel= 
stungen und anderer dffentlicher Lasten, die Leitung der Amts-Vergleichung; 
6) die Rekrutirung und die Vorberestungs-Geschäfte derselben, das Verfahren 
gegen die Ungehorsamem, die Erledigung und resp. Vorlegung der Heirpihs- 
Gesuche; · 
h)dieSammlung,RedahionubdVotcegüngstätistlschcrNotizemBeodlkerungsi 
Listen,Cultuk-Tabellcnundöhnliche.tperiodisch-rBeklchtez 
i) die Aufsicht uͤber die Verwaltung der Orts--Polizey und die Handhabung der 
Landes- Polizey im ganze#a Umfange des Wortes, insbesondere die Fürforge fuͤr 
die bestehenden Bildungs-Erziehungs= und Untrerrichts-Anstalten, für Befde 
derung der Sierlichkeit und des Arbeitsfleißes, für Beschäftigung und Ernäh- 
rung der Armen, Emtfernung der Bettler und Landstreicher, die Aufenthalts-
	        
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