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dens und zwar so weit er mit andern in Verbindung ftand unter folidarischer
Verbindkichkeit, zu halbstuͤndiger Ausstellung, zn einer Geldstrafe von 20 Pf.
Heller und mit Einrechnung eines Theils seines erstandenen Arrests zu sechs-
monatlicher Vestungs, Arbeilsstrafe auf Hohenasperg verutrtheilt;
k.) gegen Maria zug von Schnaibt, wegen Incests, ‚incestuosen Ehebruchs,
dann wegen Feld. Diebstabls, neben Berurtheilung in ihre eigene Arrest-
und Uzungs-, auch der Hälfte der Unatersuchungs= Kosten und den Ersatz des
durch ihren F-lddiebstahl verorsachten Schadens unter solidarischer Berbind=
lichkeitz, halbstündige Ausstellung und eine Juchthaus. Strafe von fünf und
einem hal.ben Monat erkaune;
5. der dei dem Oberamts- Gericht Wiblingen in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Johann Geiger, von Waldstetten, Oberamts GSmünd, wegen Vagabundi-
tat, mehrerer einfachen und kleinen Diebstähle, wovon jedoch einer der Summe
eines großen Diebstohls nahe kommt) neben Zuscheidung seiner Arrest- Azungs-
und Untersuchungs= Kosten mit vier zehn wochentlicher Vestungs, Urbeits-
s#rafe belege;.
6. geen den bei dem Oberamts- Gericht Ulm in Verhaft und Untersuchung gekom-
menen Anton Braun, von Schweinhausen, Oberamts Waldsee, wegen zwar
kleinen und einfachen aber dricten Diebstahls, dessen er für überwiesen ange-
nommen wurde, unter Verfällung in fsämrliche Untersuchungs-Kosten, acht-
monatliche Vestungs= Arbeitsstrafe und nachherige viermonatliche Verwah=
rung in einem Zwongs.= Arbeitshause ausgelsprochen;
7. Uncera#cciser und Unterumgelder Maper, von: Westenheim, Oberamts Geißlingen)
wegen Dienst= Verfehlungen mit Nöcksscht auf die ihm z#u statten kommenden
Milderungs-Gründe seiner bekleideten Aemter entsetzt und in sämtliche Unter-
suchungs-Kosten verurtheilt;.
3. geqen den zu Kirchheim in Untersuchung gekommenen David Gänzle, von Köngen,
Oberamts Eßlingen, wegen zwar kleinen einfachen und ersebten, aber im techt-
licken Sinne dritten Diebstahls, neben ZJuscheidung sämelicher Untersuchungs-
Kosten, sechsmonatliche Westungs= Arbeitsstrafe und nachberige Verwah-
rung in einem Iwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung wenigstens aber
auf drei Menate erkannt. « «""
Im-7.Jnniist:
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von Lauingen, wegen Branddrohung und einer durch boshaftes Keuerlegen ver-
anlaßten Gefahr einer Feuersbeunst, wegen zweier Diebstäble, Betrugs, ein-
gestandenen Ehebruchs und Seortation zu einer drei jahrigen Zuchthausstrafe
imn Ludwigsburg) zum Ersat des Schadens und ihrer Arrest., und Azungs",