Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. bi. 1819. 561 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
  
Dienstag, à1. September. 
  
Unmittelbare Königliche Decrete. 
Königliche Verordnungen. 
Edikt über die Einrichtung der Gerichts-Notariate. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Durch Unsere organischen Edikte vom 31. Der. v. J. haben Wir die Ausübung 
der will-übelichen Gerlchtsbarkeit, mit wenigen, in der Natur einzelner Rechts-Geschäfte 
ge ründeten Ausnahmen, den Stadt= und Gemeinde-Rthen überlassen, zugleich aber die 
Errihtung von Gerichts-N##tariaten ausgesprochen, welche diejenigen Geschfte der Rechts- 
Pelize:, die auf Anwendung schwieriger Rechtsformen beruhen, und besondere Geschäfts- 
Kenntnise erfertern, unter der Autoritt und Mitwirkung der Gemeinde-Röätbe bearbeiten, 
und für diese Am ts-Verrlchtungen gleich allen übrigen Beamten aus bffentlichen Cassen 
besoldet werden sollen. 
Zu munmebrider Ausführung jenes Beschlusses verordnen Wir, nach Anhbrung Un- 
sers Geheimen= NRaths, wie folgt.
	        
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