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Nro. 9.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
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Samstad, den 36. Februar 1820.
I. Unmittelbare Königliche Decrete.
Dienst-Nachrichten.
S. Kinigl. Mejestét haben vermbge
ellerhöchster Entschließungen vom 15. d. M.
dem Ansuchen des auf die Pfarrei Thamm,
Dekonats eudwigsburg, ernannten Pfarrers
Hochstetter zu Fürfeld, Dekanals Heil-
bronn, um Belassung auf seiner bisherigen
Stelle gnädigst emsprochen, und
vom 13. d. M. die erledigte katholische
Pfarrei Mageleheim, Oberamts Münsin=
ten, dem Vikar Maler in Kirchheim
uͤbertragen.
Sodann haben Höchstdieselben durch
Pchstes Dekret vom d. M. den
Agessor beim Konlgl. Forstrath, Grafen
17.
Clemens v. Beroldingen, zu Ihrem
Kammerberrn gnbigst ernannt.
Ferner haben Hchstdieselben unterm
:. d. M. den Oberlleutenant Hauff
des dritten Infanterie-Regiments zu dem
vlerten Infamerie-Regiment versetzt;
den dem achten Infanterie-Regimmt
zugeth ilten Unterlieutenant v. Schilling
bei dem dritten Infanteric-Regiment, und
den dem zweiten Infanterie-Regiment
zugetheilten Unterlieutenant v. Molitor
bei dem siebenten Infanterie= Regimens
eingctheilt. "